Entscheidung, die Haft von 8 Angeklagten im Wiederaufnahmeverfahren im Fall FETÖ in Bursa fortzusetzen

Beim Putschversuch der FETÖ am 15. Juli 2016 wurde der Kommandeur der Gendarmerie der Provinz Bursa, Oberst Yurdakul Akkuş, der sich selbst zum Kommandeur des Kriegsrechts erklärte, vom Kommandeur der regionalen Garnison der Gendarmerie, Generalmajor Seyfullah Saldık, aus der Garnison entfernt. Daraufhin ging Akkuş zum Gendarmenkommando des Bezirks Osmangazi, wo er von der Polizei festgenommen wurde. Eine Liste mit den Rängen und Namen der FETO-Offiziere, deren Namen als Kommandeure des Kriegsrechts geschrieben waren, wurde in der Tasche von Akkuş gefunden, der der erste Soldat im aktiven Dienst war, der bei dem Putschversuch festgenommen wurde. Die Inhaftierung der Namen auf der Liste war wirksam bei der Unterdrückung des Putschversuchs. Akkuş, der nach seiner Vernehmung in das Gerichtsgebäude gebracht wurde, wurde von dem Gericht, zu dem er gebracht wurde, festgenommen.

Im Rahmen der Ermittlungen wurde beim 8. Oberen Strafgericht von Bursa eine Klage gegen 16 Angeklagte eingereicht, von denen 8 festgenommen wurden, darunter auch Akkuş. Yurdakul Akkuş wurde bei der Urteilsverhandlung am 11. Juli 2018 wegen des Verbrechens „versucht, die verfassungsmäßige Ordnung mit Gewalt und Gewalt aufzuheben“ zu einer verschärften lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Gerichtsausschuss verurteilte Ali Çiğci zu 18 Jahren, Mustafa Ekici, Kemal Şendur und Hakan Kutkan und Ertuğrul Yüksel zu jeweils 15 Jahren. Die festgenommenen Angeklagten Ayhan Şen, Erkan Demirtemel, İbrahim Çetin, Murat Yıldırım und Yılmaz Gündüz wurden jeweils zu 12 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Der inhaftierte Angeklagte Duran Demir und der nicht inhaftierte Verdächtige Hacı Hüseyin Çelenk wurden jeweils zu 8 Jahren und 9 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Anwälte von Akkuş und den anderen Angeklagten legten beim Regionalgericht Bursa Berufung gegen die Entscheidung ein. Am Ende des Prozesses vor der 16. Strafkammer des Regionalgerichts von Bursa wurden die Forderungen der Angeklagten zurückgewiesen und die Entscheidung des 8. Obersten Strafgerichtshofs von Bursa für rechtmäßig befunden. Die Anwälte des Angeklagten reichten die Entscheidung zur Berufung an den Obersten Gerichtshof ein.

Die 2. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts hob die verschärfte lebenslange Haftstrafe auf, die Akkuş und die anderen Angeklagten vom Amtsgericht verhängt worden war und die vom Berufungsgericht für rechtmäßig befunden wurde, da die letzte Verteidigung der Angeklagten eine Bildsystem beschränkte ihr Recht auf Verteidigung und auf andere Weise.

VERFAHREN WIEDER BEGONNEN

Gegen 16 Angeklagte, von denen 8 festgenommen wurden, wurde erneut vor der 2. Strafkammer des Regionalgerichts Bursa vor Gericht gestellt. Die Angeklagten und ihre Angehörigen, ihre Anwälte und Anwälte, die die Präsidentschaft vertreten, nahmen an der Anhörung teil. Die Angeklagten behaupteten, in dem dreitägigen Prozess fehlerlos gewesen zu sein, und forderten Freispruch. Der stellvertretende Präsident der Präsidentschaft, Anwalt Rıfat Minister, verteidigte die Ansicht, dass die Angeklagten die Wahrheit verschwiegen und keine echten Aussagen gemacht hätten. Unter Hinweis auf die Beweise und Zeugenaussagen, dass die Angeklagten nicht sauber waren, sagte der Minister, dass der Vorfall mit all seiner Nacktheit offenbart werde, wenn man sich diese ansehe, und forderte die Bestrafung der Angeklagten.

Das Gericht entschied, die Inhaftierung von 8 Angeklagten fortzusetzen, und setzte den 31. Oktober für die Anhörung der Entscheidung fest.

Staatsangehörigkeit

AkkuşAngeklagterGefangenerGerichtVerbrecher
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