Die inhaftierten Angeklagten, darunter auch Adnan Oktar, wurden zur ersten Anhörung vor das 30. Hohe Strafgericht von Istanbul in der Halle gegenüber der Straf- und Hinrichtungsanstalt Marmara gebracht. Einige anhängige Angeklagte und ihre Anwälte waren ebenfalls im Saal anwesend. Zahlreiche Zuschauer verfolgten die Anhörung.
ANTRAG AUF EVAKUIERUNG AUS VERHAFTTEN GERICHTSBARKEITEN
Bei der Anhörung verteidigten die inhaftierten Angeklagten ihre Freilassung. Die Angeklagten wiesen die Vorwürfe zurück und forderten ihre Freilassung. Die Anwälte der Angeklagten forderten ihre Freilassung und argumentierten, dass ihre Mandanten die ihnen zur Last gelegten Verbrechen nicht begangen hätten und dass die Beweise in den Dokumenten nicht ordnungsgemäß erhoben worden seien.
DER HAFTZUSTAND IN DEN BESCHÄDIGTEN GERICHTSBARKEITEN GEHT WEITER
Nach der Verteidigung des Angeklagten verkündete der Gerichtsausschuss seine Zwischenentscheidung. Die Delegation beschloss, die Inhaftierung der inhaftierten Angeklagten, darunter Adnan Oktar, fortzusetzen. Die Delegation beschloss, die Namenskontrollregeln einiger anhängiger Angeklagter abzuschaffen. Das Gericht entschied, die Forderungen der Angeklagten und Anwälte zurückzuweisen, da sie darauf abzielten, die Anhörung zu verlängern.
DATEI ZUR ERKLÄRUNG AN DIE STAATSANWALTSCHAFT GESENDET
Die Delegation beschloss, die Worte derjenigen, die von aktiver Reue profitierten, an das Büro des Generalstaatsanwalts von Istanbul zu übermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Der Gerichtsausschuss verschob die Anhörung, indem er das Dokument an den Staatsanwalt zur Vorbereitung seines Gutachtens übersandte.
HINTERGRUND DES FALLS
In der vom 30. Hohen Strafgerichtshof von Istanbul am 11. Januar 2021 bekannt gegebenen Entscheidung haben die Angeklagten, die wegen des Verbrechens angeklagt waren, ein Organisationsleiter zu sein, Adnan Oktar, Tarkan Yavaş, Mehmet Noyan Orcan, Bora Yıldız, Halil Hilmi Müftoğlu, İbrahim Tuncer, Ulviye Didem Ürer, Alev Babuna, Aylin Atmaca, Merve Büyükbayrak, Yeliz Cürmü, Sinem Hacer Tezyapar, Fatma Ceyda Ertüzün, Ayşegül Hüma Babuna wurden zu 9.803 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gericht klagte 107 Angeklagte wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ für 4 Jahre und 6 Monate und 20 Angeklagte wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“, „Erklärung gegen die Wahrheit“, „Unterstützung der Organisation“, „Angriff auf den Kriminellen“, „Tragen unerlaubter Waffen“ und „bedroht“ Er wurde für seine Verbrechen zu Freiheitsstrafen von 1 Jahr, 8 Monaten bis 11 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Das Gericht, das 12 Angeklagte wegen des Verbrechens der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“, die von den Entscheidungen der aktiven Reue profitierten, zu 11 Monaten und 7 Tagen Haft verurteilte, beschloss, die Bekanntgabe der Entscheidung in Bezug auf diese Angeklagten zu verschieben. Das Gericht, das die Freilassung der Angeklagten Mustafa Kuşçu, Ozan Süer und Turgut Aksu beschloss, entschied, einen Haftbefehl gegen Bahadır Köseoğlu zu erlassen. Das Gericht sprach drei der Angeklagten von allen Verbrechen frei und entschied, die Angeklagten Ahmet Bürke, Dolunay Tezin, Hüseyin Alpar Sayın, Sibel Yılmaztürk, Şecaaddin Çelikler, Eşref Nuri Yakisan, Mehmet Murat Atmaca und Deniz Tanık zu verhaften. Das Komitee, das beschloss, einige der Angeklagten von bestimmten Fehlern freizusprechen, verurteilte 80 Angeklagte wegen verschiedener Fehler zu Haftstrafen zwischen 3 und 36 Jahren.
DAS BESCHWERDEGERICHT HAT DIE ENTSCHEIDUNG ÜBERBESTIMMT
Die 1. Strafkammer des Regionalgerichts Istanbul hingegen hob die Entscheidung des Amtsgerichts über 215 Angeklagte, von denen 84 inhaftiert waren, gegen die Organisation des organisierten Verbrechens Adnan Oktar auf, darunter Oktar und die Führungskräfte der Organisation. Mit der Entscheidung, die Berufung aufzuheben, wurde beschlossen, die 68 Angeklagten unter Berücksichtigung ihrer Haftzeit und der Gründe für die Aufhebung der Entscheidungen über sie freizulassen. In der Entscheidung trafen der Anführer der Fehlerorganisation Oktar, Alev Babuna, Aylin Atmaca, Ayşegül Hüma Babuna, Bora Yıldız, Hakan Kurtul, Halil Hilmi Müftüoğlu, İbrahim Tuncer, Mehmet Noyan Orcan, Mert Cürmü, Merve Büyükbayrak, Oğuzhan Sevinç, Sinem Hacer Tezyapar, Tarkan Yavaş Die Haftdauer von Ulviye Didem Ürer und Yeliz Aksoy wurde angeordnet. In der Entscheidung stehen der Anführer der Fehlerorganisation Oktar, Alev Babuna, Aylin Atmaca, Ayşegül Hüma Babuna, Bora Yıldız, Hakan Kurtul, Halil Hilmi Müftüoğlu, İbrahim Tuncer, Mehmet Noyan Orcan, Mert Cürmü, Merve Büyükbayrak, Oğuzhan Sevinç, Sinem Hacer Tezyapar, Tarkan Yavaş, Ulviye Didem Ürer und Yeliz Aksoy wurden angewiesen, ihre Haft fortzusetzen. Auch die Generalstaatsanwaltschaft des Landgerichts Istanbul erklärte, die Zwangsräumungen seien „verfahrens- und rechtswidrig“ und forderte den Erlass eines Haftbefehls gegen die Angeklagten. Nach Zurückweisung des Widerspruchs legte die Generalstaatsanwaltschaft erneut Berufung bei der 2. Strafkammer, einem höheren Gericht, ein. Die 2. Strafkammer des Landgerichts Istanbul, die den fraglichen Einspruch verteuerte, entschied, dass gegen 61 von 68 freigelassenen Angeklagten wegen des Verbrechens „sexuelle Nötigung“ ein Haftbefehl erlassen wird. 50 der 61 Angeklagten, gegen die Haftbefehle ausgestellt wurden, wurden nach ihrer Inhaftierung festgenommen, und die Fallakte wurde dem Gericht erster Instanz übermittelt.
Staatsangehörigkeit