Entscheidung bezüglich der Angeklagten, die den Ladenbesitzer erschossen haben, der in Beyoğlu in die Belästigung von Frauen eingegriffen hat

Der Prozess gegen die Angeklagten, die eine Waffe abgefeuert hatten, nachdem sie den Marktbesitzer Kasım Kutluca bedroht hatten, der am 3. Oktober 2022 während eines Streits mit Frauen ausländischer Herkunft vor einem Markt in Beyoğlu, Istanbul, intervenierte, wurde fortgesetzt. Bei der Anhörung vor dem 31. Obersten Strafgerichtshof in Istanbul waren die inhaftierten Angeklagten Ahmet Polat und Abdülhamit Polat sowie ihre Anwälte und der Beschwerdeführer Ahmet Kutluca anwesend. Die Angeklagten Ahmet Polat und Abdülhamid Polat forderten zu ihrer Verteidigung ihre Freilassung.

Der Anwalt des Angeklagten Abdülhamit Polat sagte zu seiner Verteidigung: „Mein Mandant hat keine Waffen in der Hand. Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass er mit vorsätzlicher Tötungsabsicht gehandelt hat. Angesichts der Möglichkeit, dass sich die Art des Fehlers ändern könnte, gehen wir davon aus, dass die Inhaftierung meines Mandanten, der neun Monate lang festgenommen wurde, sehr schwerwiegend sein wird. Ein Vorfall mit Frauen ist fraglich. Der Klient ging und kam zurück, aber er hatte weder die Absicht noch die Absicht, einen vorsätzlichen Mord zu begehen. „Wir fordern seine Freilassung“, sagte er.

SIE WURDEN FREIGEGEBEN

Nachdem die Verteidigung eingegangen war, gab das Gericht seine Zwischenentscheidung bekannt und beschloss, die Angeklagten Ahmet Polat und Abdülhamit Polat unter der Auflage einer namentlich genannten Aufsicht in Form eines internationalen Reiseverbots freizulassen. Der Ausschuss vertagte außerdem die Anhörung und ordnete an, die Unterlagen der Staatsanwaltschaft zur Erstellung ihres Gutachtens zu übermitteln.

AUS DER ANKLAGE

In der von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul erstellten Anklageschrift heißt es, dass die Beschwerdeführer am 3. Oktober 2022 vor einem Arbeitsplatz einen Streit mit einer Frau gehabt hätten und der Beschwerdeführer Ahmet Kutluca an dem Vorfall beteiligt gewesen sei. Es wurde angegeben, dass der Verdächtige Ahmet Polat sagte: „Wer sind Sie, kennen Sie mich? Ich bin Bozos Mann, Sie können mich hier nicht rausholen. Ich werde Sie töten, ich werde Ihren Laden plündern, ich werde Sie nicht essen lassen.“ „Hier gibt es Brot“, und sie warfen die Bierflasche und rannten mit einem anderen Verdächtigen davon. Es wurde angegeben, dass etwa eine halbe Stunde später beide Personen mit Masken im Gesicht kamen, der Verdächtige Ahmet Polat den Beschwerdeführer Kutluca mit der Waffe in der Hand erschoss, Kutluca am Arbeitsplatz Schutz suchte, der Verdächtige jedoch weiter schoss. Aus den Kameraaufnahmen ging hervor, dass die Anschuldigungen gegen die Angeklagten wahr waren, am Tatort wurden sechs leere Patronen, eine Schreckschusspistole und dazugehörige Patronen gefunden, und die Kugel traf das Wasserklosett vor dem Arbeitsplatz. In der Anklageschrift wurde beantragt, den Verdächtigen Ahmet Polat wegen der Vergehen „Bedrohung“, „Sachbeschädigung“, „versuchter vorsätzlicher Mord“ und „Besitz einer unerlaubten Person“ zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren bis 1 Monat bis 21 Jahren zu verurteilen Waffe“, „versuchte einfache Verwundung“. Es wurde beantragt, den anderen Verdächtigen, Abdulhamit Polat, wegen „zerstörerischer Sachbeschädigung“ und „vorsätzlichem Mordversuch“ zu 9 Jahren, 4 Monaten und 18 Jahren Gefängnis zu verurteilen.

Staatsangehörigkeit

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