Die AK-Partei appellierte mit einer Petition an die Oberste Wahlbehörde (YSK) auf eine Verordnung zur Reduzierung der Anzahl der Wahlurnen und Wahltage im Rahmen der zweiten Art von Präsidentschaftswahlen, die am 28. Mai stattfinden sollen. In der Petition waren folgende Worte enthalten:
„Im Rahmen der Präsidentschaftswahl 2. Art, die am 28. Mai 2023 mit der Entscheidung unseres Vorstands mit der Nummer 2023/1007 stattfinden soll, wurde festgestellt, dass die Anzahl der Wahlurnen in einigen Repräsentanzbüros an Wochentagen und Wochenenden reduziert wurde , indem Vorkehrungen getroffen werden, um die Anzahl der Wahlurnen und Wahltage zu erhöhen oder zu verringern.
Um die Prozesse der Bürger, die zur Wahl kommen, zu beschleunigen, beginnt der Wahlprozess im Ausland am 20. Mai 2023, und unter Berücksichtigung des Vorschlags des Außenministeriums möchten wir die Anzahl der Wahlurnen überprüfen im Ausland ansässig sein, den erforderlichen Beschluss zur Erhöhung der Zahl der Wahlurnen fassen und die Vertretungsbüros informieren.“
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