In der Erklärung von YÖK wurden folgende Informationen aufgenommen: Studierende, deren Lehrveranstaltungen und Studierende, deren maximale Ausbildungszeit abgelaufen ist, das Recht haben, Prüfungen für Kurse abzulegen, die sie noch nie besucht haben oder die sie nicht bestanden haben, weil sie die Anwesenheitspflicht nicht erfüllt haben.
Staatsangehörigkeit