Der Abstimmungsprozess im Ausland wird bis zum 9. Mai fortgesetzt. In 156 Vertretungen in 73 Ländern wurden Wahlausschüsse für 3 Millionen 416 Tausend 98 im ausländischen Wählerverzeichnis eingetragene Wähler gebildet. Der Abstimmungsprozess in diesen Vertretungen endet am 9. Mai. Im Auslandswahlregister eingetragene Wähler, die bis zu diesem Datum noch nicht wählen konnten, können bis Sonntag, 14. Mai 2023, 17.00 Uhr an 46 Zollkontrollen wählen. Der 24-Stunden-Abstimmungsprozess wird beim Zoll fortgesetzt.
Andererseits stimmten gestern insgesamt 1 Million 514 Tausend 987 Menschen in den Repräsentanzen und beim Zoll im Ausland mit Prestige ab. Die Stimmenzahl in den Auslandsvertretungen überstieg die Stimmenzahl bei der Wahl 2018. Von den im ausländischen Wählerverzeichnis eingetragenen Personen gingen bei den Wahlen 2018 1 Million 358 Tausend 584 Personen zur Wahl.
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