CIGDEM YILMAZ/ISTANBUL- Nach der Schadensgutachten wurde für Mubaraks 1. Stock und die Wohnung seines Nachbarn im 5. Stock ein Bericht über „leichte Schäden“ abgegeben. Für die Wohnung eines weiteren Nachbarn, der im 3. Stock des Gebäudes wohnt, wurde jedoch „erhebliche Beschädigung“ festgestellt.
„Es gibt kein Heck“
Gülay Mubarak betonte, dass ihr Haus als „leicht beschädigt“ eingestuft wurde, und zeigte sich überrascht von der Entscheidung:
„Das 5-stöckige Gebäude, in dem ich wohne, wurde beschädigt. Dieser Schaden wurde durch die zweite Gehirnerschütterung weiter erhöht. Die Teams, die nach dem Erdbeben zur Schadensbewertungsstudie kamen, sagten, dass wir die Bewertungsergebnisse der E-Government sehen können. Wir waren überrascht, was wir in unseren E-Government-Tagen nach den Erkennungsstudien gesehen haben. So wie die Wohnung in meinem Bewertungsbericht als „leicht beschädigt“ bezeichnet wird, ist sie im E-Government eines anderen Nachbarn als „stark beschädigt“ zu sehen.
Nach den mir vorliegenden Informationen kann das Gebäude verstärkt und bezogen werden, nach den Informationen eines anderen Nachbarn soll das Gebäude abgerissen werden. Ein weiterer Nachbar außer mir wurde als „leicht beschädigt“ bezeichnet. Es stellte sich heraus, dass das Gebäude, in dem wir leben, kein Dach, keine Balkone oder eine hintere Fassade hat.“
Staatsangehörigkeit