Die Verdächtigen, die Hatice mit einem mit Wasser gefüllten Ballon am Auge verletzt hatten, wurden freigelassen

Der Vorfall ereignete sich am 18. November letzten Jahres auf dem Boulevard Hüseyin Okan Merzeci. Die Studentin der Mersin University (MEU), Hatice Aslan, ging gegen 21.00 Uhr mit ihren Freunden Serap Y. und Medine B. aus. Währenddessen warfen Ahmet Kökcü und Bilal Kırıcı, die auf einem Motorrad saßen, einen mit Wasser gefüllten Ballon auf die jungen Mädchen, die auf dem Bürgersteig gingen. Der Ballon traf Hatice Aslans rechtes Auge. Aslan, der zu Boden brach, wurde von den Gesundheitsbeamten, die zur Benachrichtigung kamen, mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht. Aslan, dessen Hornhaut beschädigt war, erstattete nach seiner Entlassung Anzeige bei der Polizei. Nach dem Vorfall, der von der Überwachungskamera gespiegelt wurde, leiteten die Teams eine groß angelegte Untersuchung ein und nahmen die Verdächtigen Ahmet Kökcü und Bilal Kırıcı fest. Die Verdächtigen, die nach ihren Prozessen auf der Polizeiwache in das Gerichtsgebäude gebracht wurden, wurden vom diensthabenden Richter festgenommen.

ANSPRUCH IST VORBEREITET

Die Ermittlungen gegen die Angeklagten Ahmet Kökcü und Bilal Kırıcı sind abgeschlossen. Gegen die Angeklagten wurde eine Klage wegen des Vergehens „vorsätzliche Verletzung von Hatice mit einer Waffe“ und eine Freiheitsstrafe von jeweils bis zu 2 Jahren und insgesamt 3 Jahren Gefängnis gegen Serap Y. und Medine B. eingereicht. Die Angeklagten erschienen heute zum dritten Mal vor dem Richter am Mersin 1st Criminal Court of First Instance.

Die Angeklagten, deren Worte in der Anhörung abgegeben wurden, bedauerten dies und baten um ihre Freilassung. Das Gericht entschied nach Anhörung der Parteien, die Angeklagten Ahmet Kökcü und Bilal Kırıcı freizulassen. Zudem wurde den Angeklagten ein Auslandsreiseverbot auferlegt. Das Gericht beschloss außerdem, einen Bericht der medizinischen Einrichtung namens Aslan einzuholen, um zu prüfen, ob Aslans Auge dauerhaft geschädigt war, und verschob die Anhörung. Die Anwälte der Opfer widersprachen der Inhaftierung der Angeklagten. (DHA)

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