Das Justizministerium kündigte an, dass die Praxis, die die Entbindung von Kindern durch Vollstreckung beendet, morgen in 29 weiteren Gerichtsgebäuden beginnen wird, wodurch die Zahl der Zentren, in denen die Praxis durchgeführt wird, auf 79 erhöht wird.
Laut der Erklärung des Ministeriums hat die Praxis, die die Entbindung von Kindern durch Zwangsvollstreckung seit 90 Jahren beendet, heute in 9 Provinzen und 59 Bezirken begonnen, in denen sich Istanbul und Ankara befinden. Damit stieg die Zahl der Provinzen und Bezirke, in denen die Antragstellung durchgeführt wird, auf 481 und die Zahl der Kinderbefragungszentren auf 597.
Unter Beteiligung von Justizminister Bekir Bozdağ wird die Anwendung, die am 4. April 2022 gleichzeitig in 11 als Pilot bestimmten Provinzen gestartet wurde und das Vollstreckungsverfahren bezüglich der Übergabe von inhaftierten Kindern an ihre Eltern beendete, zügig ausgeweitet im ganzen Land. Die Zahl der Gerichtsgebäude, in denen der Antrag bisher in 413 Provinzen und Bezirken gestellt wurde, hat mit den heute eröffneten 481 erreicht.
MIT DER UMSETZUNG IN 9 PROVINZEN UND 59 BEZIRKSGERICHTEN BEGONNEN
Ab heute wird die Kindesentbindung durch Vollstreckung, die eine 90-jährige Praxis ist, in den Kinderbefragungszentren durchgeführt, die in 9 Provinzgerichten eröffnet wurden, nämlich in Ankara, Istanbul, Bitlis, Erzincan, Isparta, Konya, Manisa, Mersin und Ordu.
Ab heute sind Adilcevaz, Ahlat, Akyurt, Amasra, Vehicle, Ayvacik, Ayvalik, Azdavay, Bakirkoy, Bala, Bayramic, Biga, Bodrum, Bulancak, Buyukcekmece, Can, Cayirli, Demre, Dereli, Devrekani, Edremit, Egirdir, Elmadag, Erdek, Tugend, Espiye, Ezine, Finike, Gaziosmanpaşa, Gallipoli, Gonen, Görele, Güroymak, Haymana, Hizan, İliç, Kalecik, Karapınar, Kaş, Keçiborlu, Kemah, Kemaliye, Kemer, Korkuteli, Kumluca, Küçükçekmece, Lapseki, Manyas, Marmara, Kinderbefragungszentren wurden in 59 Distrikten in Betrieb genommen, nämlich in Mutki, Refahiye, Senykent, Sütçüler, Taşköprü, Tercan, Tirebolu, Ulus, Yenice und Yığılca.
30.000 880 Prozesse wurden durchgeführt
Seit Beginn der Umsetzung wurden in den 413 Gerichtsgebäuden, darunter 57 Provinzen und 356 Distrikten, insgesamt 6.260 Dokumente bearbeitet, darunter 585 Dokumente zur Geburt von Kindern und 5.675 Dokumente zu individuellen Interessensverfahren. Da der Prozess der Entbindung von mehr als einem Kind und die Feststellung des persönlichen Interesses in zeitlichen Abständen in jedem Dokument durchgeführt werden, hat die Anzahl der bisher durchgeführten Prozesse 30.880 erreicht.
KOSTENLOS BEWERBEN
Mit dem neuen Antrag, der vom Justizministerium unter Berücksichtigung des Kindeswohls umgesetzt wurde, müssen die Eltern, die kein Sorgerecht erhalten, aber das Recht erhalten, ihre Kinder nach dem festgelegten Zeitplan zu sehen, keinen Antrag mehr stellen an die Vollstreckungsämter. Diese Eltern können ihre Kinder in den ausgewiesenen Gesprächszentren für Kinder kontaktieren, indem sie sich kostenlos an die benannten Direktionen für Verstärkung und Opferdienste wenden, die in den Gerichtsgebäuden eingerichtet sind. Die Kinderbefragungsstellen, die mit dem Ziel eingerichtet wurden, Kinderrechte zu beachten und Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen für Kinder zu ergreifen, gehen auf die Bedürfnisse von Kindern ein.
BESONDERE BEREICHE WERDEN GESCHAFFEN
Kinderbegegnungszentren befinden sich in oder in der Nähe von Parks, Gärten, Orten, an denen soziale, sportliche und kulturelle Aktivitäten durchgeführt werden, die es Kindern ermöglichen, wertvolle Zeit mit ihren Eltern zu verbringen. Darüber hinaus gibt es in diesen Zentren Bereiche wie Kinderwarte- und Spielplatz, Wartezimmer für Erwachsene, Interviewraum, Babypflegeraum, in denen sich Bücher, Zeitschriften und Spielzeug für alle Altersgruppen befinden. Bei der Einrichtung von Kinderinterviewzentren; Bereiche wie Jugendzentren, Familienlebenszentren, Soziale Dienste, öffentliche Gärten und Kammern, Kinderkrippen und Kindergärten sind gebührenpflichtig.
DIE SEKUNDÄRE EXTRAKTION DER KINDER WURDE VERHINDERT
Entscheidungen über die Entbindung und individuelle Betreuung des Kindes durch die Gerichte werden in diesen Zentren kindzentriert und unter Berücksichtigung des Kindeswohls getroffen. Diese bisher von den Vollstreckungsämtern durchgeführten Verfahren werden von Sachverständigen in geeigneten kindgerecht gestalteten Abgabestellen nicht zwangsweise, sondern auf freiwilliger Basis vor allem durch Kontaktaufnahme mit den Beteiligten und Kindern durchgeführt. Die Parteien können über ihre tatsächlichen Elternrollen beraten werden und wie sie sich in diesem Prozess verhalten sollten. Mit der Anwendung wird angestrebt, keine sekundäre Traumatisierung von Kindern während und nach dem Scheidungsprozess zu verursachen.
Bis Ende des Jahres soll der Service bundesweit ausgebaut werden.
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