Die geforderte Strafe für das Paar, das die verbotene Zone betrat, war offensichtlich.

Der Verkehrspolizist Valasoudis Manolis, der im griechischen Polizeidezernat Alexandroupoli Dienst hat, kam am 5. Dezember 2021 über das Grenztor Pazarkule nach Edirne, um mit seiner Geliebten Aheni Aohna einzukaufen. Das Paar, das in der Stadt einkaufen war, machte sich am Abend auf den Weg, um mit seinen Fahrzeugen das Grenztor İpsala zu passieren. Das Paar wurde von den türkischen Sicherheitskräften mit der Begründung festgenommen, es habe die militärische Sperrzone im Dorf Doyran nahe der Grenze zu Griechenland betreten, und wurde dann ins Gerichtsgebäude gebracht.

„Wir kommen nur zu Besuch“

Valasoudis Manolis sagte gegenüber der Staatsanwaltschaft: „Mein Ziel, nach Edirne zu kommen, war, meine Freundin zu besuchen und mit ihr einzukaufen. Wir wollten nach Griechenland zurückkehren, weil es dunkel wurde. Wir machten uns auf den Weg, indem wir die Navigation auf meinem Gerät eintippten.“ Telefon. Nach einer Weile war es völlig dunkel. Während ich auf einem unbefestigten Weg ging, war ich vor mir.“ Die Soldaten kamen heraus und hielten uns an. Sie fragten mich und meine Freundin nach Pässen. Es gab kein Militärverbot „Schild, wo sie uns angehalten haben. Ich glaube nicht, dass wir die militärische Sperrzone betreten haben“, sagte er.

Das Paar wurde vom diensthabenden Magistrat mit einem Ausreiseverbot freigelassen. Das Ehepaar, dem eine Geldstrafe von insgesamt 50.000 TL auferlegt wurde, als bei den Ermittlungen kein Vergehen festgestellt wurde, kehrte am 10. Dezember in sein Land zurück, als das Verbot, ins Ausland zu gehen, aufgehoben wurde.

Der Staatsanwalt will eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren

Bei der Anhörung des Falles vor dem 5. Strafgericht erster Instanz in Edirne forderte der Staatsanwalt eine Gefängnisstrafe von zwei bis fünf Jahren für den griechischen Polizisten Valasoudis Manolis und seine Freundin Aheni Aohna. Der Staatsanwalt forderte die Bestrafung der Angeklagten mit der Aussage, dass sie wissentlich die militärische Sperrzone betreten hätten. Der Anwalt der Angeklagten erklärte jedoch, dass die rechtlichen Grundlagen des Vergehens nicht geklärt seien, und forderte den Freispruch ihrer Mandanten. Der Prozess wurde auf September vertagt.

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