Die Regionaldirektion für Forstwirtschaft in Çanakkale gab an, dass unter der Koordination der Regionaldirektion für Forstwirtschaft zusätzliche Maßnahmen ergriffen wurden, da erwartet wird, dass es in den letzten Tagen im ganzen Land zu Waldbränden gekommen ist und meteorologische Regeln wie Temperatur, Wind und niedrige Luftfeuchtigkeit gelten Es ist zu erwarten, dass ein sehr hohes Brandrisiko besteht. In diesem Zusammenhang ist im Rahmen des „Waldgesetzes“ Nr. 6831 das Betreten der Wälder in Çanakkale vom 26. Juni bis 15. September mit Ausnahme der Verantwortlichen verboten.
In der schriftlichen Erklärung der Regionaldirektion für Forstwirtschaft von Çanakkale waren die folgenden Worte enthalten: „Mit Ausnahme der Geschäftsinhaber und ihrer Besucher, die in den Waldgebieten in der Provinz Çanakkale tätig sind, diejenigen, die in der Forstwirtschaft, in landwirtschaftlichen Flächen im Wald und in anderen Bereichen tätig sind.“ Beamte, die Daten vom 26. Juni 2023 bis 15. September 2023. Information unserer Bürger über die Gefahr von Waldbränden unter Verwendung aller von der Provinz Canakkale festgelegten Verbindungswerkzeuge, die bei Waldbränden in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen in der Provinz Çanakkale eingesetzt werden können „2023 Forest Fires Effort Committee Decision“ (Planierraupe, Grader, Lader, Anhänger, Anhänger usw., Feuerwehrauto, Wassersprinkler usw.) Alle Arten von Fahrzeugen und Ausrüstung werden für den Einsatz bereitgehalten, damit sie jederzeit in kritischen Situationen eingesetzt werden können Aufgrund der Wetterbedingungen wird auf Ersuchen der Forstverwaltung die für die sofortige Bereitstellung und den Transport der entsprechenden Fahrzeuge erforderliche Einhaltung durch die Katastrophen- und Notfalldirektion der Provinz Çanakkale festgelegt. Es werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Ursachen von Waldbränden zu ermitteln , die im Gesetz vorgesehenen rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Verdächtigen umzusetzen und die relevanten Angelegenheiten den Dorfbewohnern durch die Bezirksgouverneure mitzuteilen. (DHA)
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