Damla GULER / ISTANBUL – Im Fall Vorschlaghammer, der nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts zur „Rechtsverletzung“ wieder aufgenommen wurde, sprach das 4. Hohe Strafgericht Istanbuls Anatolien am 31. März 2015 236 Angeklagte frei. Die Hauptstaatsanwaltschaft von Istanbul Anatolian erhob Einwände gegen die Entscheidung und erklärte, dass der Freispruch der pensionierten Generalangeklagten Çetin Doğan, İhsan Balabanlı, Behzat Balta, Mehmet Kaya Varol, Metin Yavuz Yalçın, Erdal Akyazan und Emin Küçükkılıç nicht üblich und unkonventionell sei. Nach dem Einspruch wurde der Freispruch von 229 Angeklagten bestätigt, während der Freispruch von 7 Angeklagten aufgehoben wurde. Nach der Aufhebungsentscheidung wurde der Prozess gegen 7 Angeklagte wieder aufgenommen. Der pensionierte Generalangeklagte Çetin Doğan, der im Rahmen des Prozesses vom 28. Februar inhaftiert war, wurde über SEGBİS aus dem Gefängnis mit der Anhörung verbunden, die heute vor dem 4. Obersten Strafgerichtshof von Anatolien stattfand. Die Angeklagten İhsan Balabanlı, Behzat Balta, Mehmet Kaya Varol, Erdal Akyazan und Emin Küçükkılıç und ihre Anwälte waren ebenfalls bei der Anhörung anwesend.
ENTSCHEIDUNG AM 24. MÄRZ
Der pensionierte Brigadegeneral Mehmet Kaya Varol, einer der Angeklagten, die sich endgültig gegen die in der vorangegangenen Anhörung abgegebene Stellungnahme verteidigten, forderte das Gericht auf, an seinem vorherigen Freispruch festzuhalten. Der pensionierte Generalmajor İhsan Balabanlı forderte ebenfalls, dass das Gericht ihre Leidensjahre beendet und sie freispricht. Der pensionierte General Çetin Doğan sagte zu seiner Verteidigung, dass es keine Schlussfolgerung und Schlussfolgerung mit der Begründung gegeben habe, dass sie die Vergehen im vorherigen Prozess begangen hätten, und sagte: „Die konkrete Tatsache, die die Ungültigkeit dieser Entscheidung offenbart, ist nicht im Urteil von enthalten das Kassationsgericht.“
Nach der letzten Verteidigung und den Worten verschob das Gericht die Anhörung auf den 24. März, um seine Entscheidung bekannt zu geben.
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