Bei dem Erdbeben der Stärke 6,6, das sich am 30. Oktober 2020 vor der Küste von Seferihisar in der Ägäis ereignete und bei dem 117 Menschen ums Leben kamen, kamen 15 Menschen ums Leben und 12 wurden in den Doğanlar Apartments im Bezirk Bayraklı verletzt. Bei den nach dem Erdbeben eingeleiteten Ermittlungen wurden der Auftragnehmer des Gebäudes, Çetin Doğan, und der Autor des statisch bewehrten Betonprojekts, Mehmet Sedat Boyacı, festgenommen. Während Gündüz Uysal, der als Überwachungsbeamter gezeigt wurde, ohne Festnahme vor Gericht stand, entkam Bedriye Işıldak, der für die Bautechnik zuständig war. In der vorbereiteten Anklageschrift wurde gegen die Angeklagten eine Klage wegen Irrtums „vorsätzlicher Herbeiführung des Todes und der Verletzung von mehr als einer Person“ mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 22,5 Jahren erhoben. In dem von der Technischen Universität Istanbul angeforderten Gutachten in dem vor dem 3. Obersten Strafgerichtshof von Izmir verhandelten Fall wurde festgestellt, dass der Projektautor Mehmet Sedat Boyacı und der Subunternehmer des Vermessungsingenieurs Gündüz Uysal, Çetin Doğan, und der Bauingenieur Bedriye Işıldak schuld waren. Bei der Anhörung im vergangenen Juni wurden der Bauunternehmer Çetin Doğan zu 18 Jahren und der Statikbeton-Projektdesigner Mehmet Sedat Boyacı zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt und die Fortsetzung ihrer Inhaftierung beschlossen. Überwachung Gündüz Uysal wurde zu 4 Jahren, 5 Monaten und 10 Tagen Gefängnis verurteilt. Das Dokument des flüchtigen Angeklagten Bedriye Işıldak wurde abgetrennt.
FARBSTOFF ENTLADEN
Mit den Einwänden der Anwälte wurde das Dokument in Berufung gebracht. Das Regionalgericht Izmir, 14. Strafkammer, entschied, die Angeklagten erneut vor Gericht zu stellen. Im vergangenen Monat wurde bei der Anhörung in der 14. Strafkammer die Stellungnahme zur Stiftung verkündet. Der Staatsanwalt kam zu dem Schluss, dass während der Festsetzung der Grundstrafe für die Angeklagten Çetin Doğan und Gündüz Uysal entschieden wurde, dass eine angemessene Strafe verhängt und die untere Strafe vom unteren Ende weg verschoben werden sollte. In seinem Gutachten zu Temel forderte der Staatsanwalt die Freilassung von Boyacı und die Verurteilung der Angeklagten zu 22 Jahren und 5 Monaten Gefängnis, abgesehen von dem Fehler, „vorsätzlich den Tod und die Verletzung von mehr als einer Person verursacht zu haben“. Bei der Anhörung wurde Mehmet Sedat Boyacı mit einem Ausreiseverbot freigelassen.
KEINE MISSVERSTÄNDNISSE BEI MÄNGELN
Am 9. Dezember verurteilte das Regionalgericht von İzmir Gündüz Uysal zu 7 Jahren, 9 Monaten und 10 Tagen, der vom Amtsgericht im Entscheidungsfall vor der 14. Strafkammer zu 4 Jahren, 5 Monaten und 10 Tagen verurteilt wurde. Der Projektautor Mehmet Sedat Boyacı, der im ersten Gericht zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, wurde zu 6 Jahren und 8 Monaten verurteilt, und der Bauunternehmer Çetin Doğan, der zu 18 Jahren verurteilt wurde, wurde in 15 Jahre umgewandelt. Auch die 14. Strafkammer des Regionalgerichts Izmir verfasste ihre begründete Entscheidung. In der begründeten Entscheidung wurde betont, dass der Doğanlar Apartments Block B aufgrund von Konstruktionsmängeln, Unzulänglichkeiten in den Materialeigenschaften, Anwendungs- und Personalmängeln, Unzulänglichkeiten in der Produktionskontrolle abgerissen wurde und dass das Stahlbetonbauvorhaben die Entwurfskriterien nicht vollständig erfüllte in der Verordnung über Gebäude in Katastrophengebieten von 1975 definiert. Es wurde betont, dass das Eingeständnis des erstinstanzlichen Gerichts, dass der Angeklagte Çetin Doğan, der Hauptverfasser des fehlerhaften, statischen Projekts, der Bauingenieur Mehmet Sedat Boyacı, und der Überwachungsbautechniker Gündüz Uysal geringfügige Fehler bei dem Auftreten des Vorfall.
Die Verteidigung der Anwälte der Beklagten auf der Seite, dass der Kausalzusammenhang mitten in den Todesfällen durch das Handeln ihrer Mandanten gekappt sei, weil die Bauverwaltung keine Vorkehrungen getroffen und die nicht durchgeführt habe Trotz der im Bericht des Gehirnerschütterungsstudienzentrums der Gemeinde Bayraklı von 2018 genannten Probleme wurde in der mit Gründen versehenen Entscheidung auf die notwendige Recherche eingegangen. Im abschließenden Teil des Risikobewertungsberichts zum Erschüttern des Gebäudes mit dem Titel „Due Diligence Report of the Department“ wurde betont, dass Folgendes festgestellt wurde: „Es wird angenommen, dass es für Ihre Struktur gut wäre, eine Leistungsanalyse und eine Bodenuntersuchung zur Klärung durchzuführen ob die identifizierten Risiken eine gefährliche Situation für das Gebäude darstellen oder nicht“. Die 14. Strafkammer betonte, dass dieses Studienzentrum nicht befugt sei, einen verbindlichen Bericht herauszugeben, wie aus der Korrespondenz des erstinstanzlichen Gerichts mit der Gemeinde Bayraklı hervorgeht, dass es auf Anfrage Bewertungen über die Gebäude vornimmt und dass die Berichte, die sie erstellt, sind nicht bindend, sondern „beratend“. Es wurde geschlussfolgert, dass das fragliche Gutachten die Fehler der Beklagten in der Herstellungsphase des Gebäudes, die während der Erschütterung zur Zerstörung des Gebäudes geführt haben sollen, nicht beseitigen würde.
‚ZU WEIT VOM UNTEREN RAND VOM MALER‘
Während die Kammer betonte, dass es angemessen sei, das Strafmaß für die Angeklagten unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Strafe zu bestimmen und sich im Einklang mit den Regeln der Gerechtigkeit und Fairness vom unteren Ende wegzubewegen, erklärte sie, dass die Festsetzung der Grundstrafe angemessen sei für Çetin Doğan und Uysal gemacht, ohne sich von der unteren Grenze zu entfernen, während Mehmet Sedat Boyacı erklärte, dass das untere Ende zu weit entfernt sei. Es wurde betont, dass die Grundstrafe, die auf Anweisung der Angeklagten Çetin Doğan und Mehmet Sedat Boyacı festgelegt wurde, von der Obergrenze ausreichend erhöht wurde, ohne dass ein rechtliches und ausreichendes Verhältnis nachgewiesen wurde, entsprechend der Qualität und Quantität der bewussten Handlungen Fahrlässigkeit.
Staatsangehörigkeit