Die erste Anhörung des Falles vor dem 3. Obersten Strafgerichtshof von Adıyaman konnte am 3. Tag nicht abgeschlossen werden und wurde auf den 4. Tag verschoben. Am ersten Tag wurden die Angeklagten, am zweiten Tag die Angehörigen des Verstorbenen und am dritten Tag die Zeugen angehört.
Die Anhörung begann um 09.00 Uhr morgens und dauerte bis 24.00 Uhr abends. Nach der Anhörung der Zeugen begann man mit der Aufnahme der Aussagen der Anwälte des Angeklagten zum Fall.
Die Anwälte der Angeklagten argumentierten, dass die Angeklagten, die wegen des Verbrechens der „Verursachung des Todes und der Verletzung von mehr als einer Person durch bewusste Fahrlässigkeit“ angeklagt wurden, wegen des Verbrechens der „Verursachung des Todes und der Verletzung von mehr als einer Person mit möglicher Absicht“ angeklagt wurden. Die ohne Festnahme angeklagten Angeklagten wurden festgenommen, die Angeklagten befanden sich im Gerichtssaal und den Zeugen wurden falsche Angaben vorgeworfen. Er beantragte die Einreichung einer Strafanzeige.
Das Gericht beschloss, die Verhandlung auf Samstag, 10.00 Uhr, zu verschieben.
Staatsangehörigkeit