Der Vorfall ereignete sich am Donnerstag letzter Woche gegen 22:00 Uhr in einem Wohnhaus im Viertel Beyoğlu Hacı Ahmet. Den erhaltenen Informationen zufolge kamen 4 Personen in gefälschten Polizeiuniformen mit gefälschten Polizeiausweisen wenige Tage vor dem Vorfall in die Wohnung des im Libanon geborenen Geschäftsmanns Jaafar Sannan W.
Hier erkundigten sich Privatpersonen beim Privatsicherheitsbeauftragten Müjdat B., ob sich die Geschäftsperson in der Wohnung befinde. Nachdem Müjdat B. mitgeteilt hatte, dass die Geschäftsperson nicht hier sei, verließen die Personen die Wohnung, indem sie ihre Handynummer hinterließen. Während dieser Zeit sagte Mujdat B., der der Situation misstrauisch gegenüberstand, den Leuten nicht, dass der Geschäftsmann in die Wohnung gekommen war.
SIE HABEN IHNEN EINE WAFFE AN DEN MUND GEFÜHRT, HERAUSGEZOGEN UND entführt
Wenige Tage nach dem Vorfall gingen 4 Personen, die in gefälschten Polizeiuniformen und gefälschten Polizeiausweisen in die Wohnung kamen, in die Wohnung, in der die Geschäftsperson unter der Aufsicht von Müjdat B stand. Die Personen, die hier in die Wohnung eindrangen, schlugen auf den Geschäftsmann ein und richteten eine Waffe auf seinen Mund. Danach steckten die Personen die 30.000 Dollar (580.000 Lira) in den Safe der Geschäftsperson in einer Tasche, weil sie ungültig seien, und neutralisierten den Mann, indem sie ihm die Hände mit Plastikhandschellen fesselten. Die Usurpatoren schlugen daraufhin auf den Geschäftsmann ein und entführten ihn mit dem Auto, nachdem er ihn auf den Parkplatz der Residenz gebracht hatte. Was passierte, spiegelte sich Sekunde für Sekunde auf den Überwachungskameras.
SIE RUFEN DIE EHEFRAU DES ARBEITERS AN UND VERLANGEN RANDOM
Nach dem Vorfall riefen die Usurpatoren Golshan N., die im Iran geborene Frau des Geschäftsmanns, an und forderten Lösegeld. Daraufhin sei die Dame zur Polizei gegangen und habe den Vorfall gemeldet. Aufgrund der Benachrichtigung nahmen die Polizei des Büros für öffentliche Sicherheit der Polizeibehörde des Bezirks Beyoğlu und die dem Polizeipräsidium von Kasımpaşa angegliederten Gruppen des Fehlerermittlungsbüros ihre Arbeit auf. Polizeiteams, die zur Residenz gingen, entdeckten vor den Überwachungskameras das Nummernschild des Autos, in dem die Geschäftsperson entführt wurde. Die Polizei von Beyoğlu stellte fest, dass es zu vermieten war, und stellte fest, dass das Fahrzeug von Serkan D.
BEYOĞLU Asayiş POLIZEI FAHNT KIKIVRAK
Die Polizei des Büros für öffentliche Sicherheit von Beyoğlu stellte fest, dass die Telefonnummer, die die Personen dem Wachmann hinterlassen hatten, auch mit Orhan A. Nach der Identifizierung der Personen wurde bekannt, dass zwei Fahrzeuge zusammen mit dem Fahrzeug, dessen Kennzeichen bekannt war, auf das Gelände einfuhren. Die Polizei von Beyoğlu, die schnell einschritt, erwischte drei Personen im Inneren, als die Fahrzeuge den Parkplatz der Residenz verließen. Atemberaubende Momente wurden Moment für Moment auf die Handykamera gespiegelt.
ATEMBERAUBENDE BEDIENUNG
Es wurde bekannt, dass die Entführer auch in die Residenz kamen und den Mann zurückließen, den sie entführt hatten. Drei Entführer, deren Leibesvisitationen insgesamt 650 Dollar ergaben, wurden festgenommen und zur Polizeiwache gebracht. Es wurde bekannt, dass die Erpresser, deren Worte hier aufgenommen wurden, sagten, dass sie den Vorfall selbst begangen hätten, aber dass sie dem Mann, den sie geschlagen hatten, das Geld abnehmen würden, indem sie sein Geld erpressten und ihm die Hände mit Plastikhandschellen fesselten.
ZWEI DER USURUREN WERDEN VERHAFTET
Orhan A. und Serkan D., die nach Abschluss ihrer Verfahren auf der Polizeiwache ins Gerichtsgebäude überstellt wurden, wurden festgenommen und wegen der Vergehen „Plünderung (Erpressung), „Drohung“ und „Freiheitsberaubung“ ins Gefängnis gesteckt. . Dinçer S. wurde hingegen freigelassen, um im Rahmen der Aufsichtsregelung vor Gericht gestellt zu werden. Es wurde bekannt, dass die Jagd auf Halil A. und Orhan L. mazedonischer Herkunft, die an dem Vorfall beteiligt waren, fortgesetzt wird.
Staatsangehörigkeit