Das Rundschreiben des YSK zum Abstimmungsverfahren an den Zolltoren ist im Amtsblatt zu finden

In der heutigen Ausgabe des Amtsblatts wurde das Rundschreiben Nr. 145 des YSK über den Auftrag und die Befugnisse der diskontinuierlichen Wahlausschüsse und Wahlurnen der Zolltore und die Abstimmungsverfahren an den Zolltoren veröffentlicht.
Der Abstimmungsprozess an den Zolltoren für die Parlamentswahlen für den Präsidenten und die 28. Runde der Abgeordneten beginnt am Donnerstag, 27. April, um 08:00 Uhr und endet am Sonntag, 14. Mai, um 17:00 Uhr. Wenn die Präsidentschaftswahl dem zweiten Wahlgang überlassen wird, wird die Abstimmung, die am Samstag, den 20. Mai um 08:00 Uhr beginnt, bis Sonntag, den 28. Mai, um 17:00 Uhr fortgesetzt. Nur Wähler, die im Übersee-Wählerregister eingetragen sind, können an den Zolltoren wählen.
Die Wahlkommissionen bestehen aus einem Vorsitzenden, vier ordentlichen und vier Ersatzmitgliedern. Der Kreiswahlrat ermittelt aus dem Kreis der Amtsträger und der doppelten Anzahl von Wahlvorständen die bedürftigen Amtsträger durch Auslosung und bestimmt diejenigen, die in der Mitte kein Hindernis haben der Vorsitzende des Wahlausschusses. Wenn der Vorsitzende des Wahlurnenrats nicht zur Mission kommt, führt das älteste Mitglied den Vorsitz, wenn dieses Mitglied nicht anwesend ist. Aus der Mitte werden die bekannt zu gebenden Parteien desjenigen Bezirks bestimmt, der bei der letzten Bundestagswahl mit 3 Haupt- und 3 Ersatzmitgliedern die meisten Stimmen erhalten hat. Zur Bestimmung des verbleibenden 1 ständigen und 1 Ersatzmitglieds des Wahlvorstandsvorsitzenden des Bezirkswahlrats aus der Liste, die gemäß dem ersten Absatz des 22. Elements des Gesetzes Nr. 298 aus der Liste dieser erklärt wurde Personen, die nicht als Wahlvorstandsvorsitzender bestimmt wurden, ist es erforderlich, den Amtsträger doppelt so stark zu benennen, wie es an Wahlvorstandsmitgliedern erforderlich ist, und der Wahlvorstand bestimmt die Personen, die kein Hindernis haben, als Vorsteher und stellvertretende Mitglieder.

Aufgaben und Befugnisse des Wahlurnenrats

Er wird die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Wahlen in der Nähe der Wahlurne stattfinden. Er leitet und überwacht die Abstimmungsarbeiten. Er bestimmt den Ort, an dem die Truhe im Truhenbereich aufgestellt wird, und bringt Schilder an, die den Ort angeben, an dem die Truhe aufgestellt wird. Er zählt die Wahlurnen, die aus der Wahlurne kommen, ohne sie zu öffnen, und hält sie im Protokoll fest, indem er darauf achtet, dass sie mit der Zahl der Wähler vereinbar sind. Der Wahlurnenrat ordnet das Protokoll im Protokollbuch und andere notwendige Protokolle und unterschreibt das Gold.

Staatsangehörigkeit

MitgliedPräsidentRolleWahlWahlrat
Comments (0)
Add Comment