Das Gouverneursamt von Ankara verbot den Zutritt zu Wäldern

In der schriftlichen Erklärung des Gouverneurs hieß es, dass zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Waldbränden ergriffen wurden, da die Menschen- und Fahrzeugdichte in Wäldern und Erholungsgebieten zunimmt und weiterhin meteorologische Bedingungen herrschen, die überall ein hohes Waldbrandrisiko darstellen das Land.

„BBQ IST AUSSER AN BESTIMMTEN ORTEN VERBOTEN“

In diesem Zusammenhang werden zum Schutz der Wälder einige Entscheidungen getroffen, um Waldbrände zu verhindern, die durch Stoppelbrand, Feldarbeit, Weinbergreinigung, Müllverbrennung, Ausfälle von Stromleitungen, Picknicks, Hirtenfeuer, Blitzschlag usw. entstehen. Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Unvorsichtigkeit, die zu den Ursachen von Brandausbrüchen zählen. Es wurde angegeben, dass es wie folgt vorgegangen wurde:

„Mit Ausnahme der Nationalparks, Erholungsgebiete und Naturparks in der beigefügten Liste innerhalb der Grenzen unserer Stadt; Zugänge zu Waldgebieten sind gemäß Artikel 74 des Forstgesetzes Nr. 6831 und Artikel 9 bis zum 30. September 2023 geschlossen 66 des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442. Es ist gemäß den Bestimmungen verboten. Es ist verboten, alle Waldgebiete innerhalb der Grenzen der Provinz Ankara zu betreten, mit Ausnahme derjenigen, die von der regionalen Naturdirektion Ankara zur Fütterung streunender Tiere zugewiesen wurden Verteidigungs- und Nationalparks sowie autorisierte Beamte. Das Campen und Aufstellen von Zelten in Waldgebieten ist nicht gestattet, mit Ausnahme von Campingeinrichtungen. Autorisierten Verwaltungen in den Wäldern unserer Provinz ist der Zutritt nicht gestattet. Das Anzünden von Feuer und das Grillen ist verboten , Samoware, Picknick-Röhren usw., mit Ausnahme von Orten wie Öfen, Grills, Grills usw., die von der Verwaltung bestimmt werden, in den in der beigefügten Liste aufgeführten Erholungsgebieten, Naturparks und Nationalparks unter der Aufsicht und Kontrolle der Öffentlichkeit bis 30. September 2023. Diese Bereiche sind zwischen 08.00 und 22.00 Uhr gesperrt. Die Ein- und Ausfahrt ist in der Mitte möglich. Außerhalb der angegebenen Zeiten ist das Campen und Aufstellen von Zelten nicht gestattet.“

„FEUERWERK IST VERBOTEN“

Darüber hinaus wurde betont, dass Personen, die von der Forstverwaltung im Rahmen von Ausschreibungen oder vergebenen Verträgen Aufträge für die Fortführung der Produktionsaktivitäten, das Pflanzen von Setzlingen, die Wartung und Reparatur als Voraussetzung für forstwirtschaftliche Tätigkeiten erhalten haben, und andere Personen als die Forstverwaltungsmitarbeiter, die die Aufsicht führen und Kontrolle dieser Arbeiten ist das Betreten und Verlassen der Wälder verboten, und Folgendes wurde festgestellt:

„In den lichten Siedlungen innerhalb des Waldes, die an den Wald angrenzen und nicht mit dem Wald in Zusammenhang stehen, insbesondere in den lichten Siedlungen im Geltungsbereich des 31. und 32. Elements des Forstgesetzes; Verbrennen von Stoppeln, anfallenden Ästen aus Weinbergen, Gärten usw Feldreinigung und alle Arten von Vegetation und Feuer aus der Luft Das Werfen von Feuerwerkskörpern ist verboten. Einrichtungen und Industriebetriebe rund um das Waldgebiet werden alle vorbeugenden Maßnahmen gegen die Brandgefahr ergreifen, die durch alle Arten von Aktivitäten entstehen kann, die sich auf die Waldgebiete auswirken können . Organisationen, die sich mit der Herstellung und Wartung von Stromübertragungsleitungen befassen (ENERJİSA und TEİAŞ), werden die erforderlichen Vorkehrungen treffen, insbesondere in den Teilen der Grenzen, die durch Waldgebiete verlaufen. Sie werden Wartungsarbeiten durchführen, alle Vorkehrungen gegen Brandgefahr treffen und gegebenenfalls Stromausfälle verhängen Alle unsere Kommunen werden einen Schutzstreifen um den Wald, den Waldrand und die angrenzenden Müllabfuhrbereiche anlegen und die erforderlichen Arbeitsmaschinen gegen Brandgefahr bereithalten. Bahnränder, Picknickplätze, Touristenattraktionen. Um Bereiche herum werden Sicherheitsspuren eingerichtet eine besondere Brandgefahr darstellen, wie z. B. Bereiche, Wohngebiete, Einrichtungen aller Art und landwirtschaftliche Flächen. Kontrollgruppen, die aus allgemeinen Strafverfolgungsbehörden und der Forstpolizei im Einklang mit unseren Distriktgouvernements und der Regionaldirektion für Forstwirtschaft bestehen, werden aktiv überwachen und kontrollieren. Gegen diejenigen, die mit den oben genannten Entscheidungen und Maßnahmen unkonventionell handeln, werden gemäß dem Forstgesetz Nr. 6831, dem türkischen Strafgesetzbuch und dem Ordnungswidrigkeitengesetz Verwaltungs- und Gerichtsverfahren eingeleitet.“ (DHA)

 

Staatsangehörigkeit

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