NACHRICHTENZENTRUM – Die Entscheidung wurde gemäß Artikel 58 des Wahlgesetzes umgesetzt, der besagt, dass „die Verwendung der türkischen Flagge und religiöser Inschriften auf Flugblättern für Propagandazwecke und anderen Drucksachen“ verboten ist. Die Entscheidung wurde zur Abholung des Plakats an die Polizei des Bezirks Muratpaşa geschickt.
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