In der Erklärung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft heißt es: „Das Farmer Registration System (ÇKS) ist ein Verwaltungsregistrierungssystem, das von unserem Ministerium im Jahr 2001 in Betrieb genommen wurde und in dem die in ihrem Besitz befindlichen Ländereien der Erzeuger und ihre Pflanzenproduktionsaktivitäten erfasst werden auf diesen Plätzen erfasst und landwirtschaftliche Ergänzungszahlungen gemäß diesen Aufzeichnungen geleistet werden. Die Arbeiten und Prozesse von ÇKS werden in Übereinstimmung mit den Entscheidungen der Verordnung über das Registrierungssystem für Landwirte durchgeführt, und die Verordnung wurde am 23. September 2022 geändert. Mit der vorgenommenen Änderung sollte die Bürokratie abgebaut und das Antragsverfahren und die Regeln der Landwirte durch Digitalisierung erleichtert werden, und in diesem Zusammenhang wurde damit begonnen, Anträge auf Verlängerung der ÇKS-Registrierung über das E-Government-Gateway zu erhalten, und diese Situation bot großen Komfort für Landwirte.
Mit der Digitalisierung kann der Antrag auf Erneuerung der Registrierung unserer Landwirte, der im Durchschnitt in 2 Tagen gestellt wird, in 2 Minuten gestellt werden. Bekanntlich begannen die Anträge für das Farmer Registration System (ÇKS) für das Produktionsjahr 2023 am 1. September 2022 und enden am 31. Dezember 2022. Unsere Landwirte, die sich zum ersten Mal registrieren lassen, können sich für das Produktionsjahr 2023 bei unseren Land- und Forstdirektionen der Provinzen / Bezirke bewerben. Verlängerungsanträge für die ÇKS-Registrierung können über unsere Land- und Forstwirtschaftsdirektionen der Provinzen/Bezirke und das E-Government-Gateway gestellt werden.
In der Fortsetzung der Erklärung: „Da die Anträge für das ÇKS am 31. Dezember 2022 enden, müssen unsere Landwirte bis zu diesem Datum Anträge stellen, um keine Beschwerden bei der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Unterstützungen zu erfahren. Wenn unsere Landwirte, die bis zum 31. Dezember 2022 ÇKS beantragt haben, Änderungen in der Arbeitserklärung in ihren Anträgen vornehmen möchten, können sie dies außerdem im Februar 2023 über das e-Government-Gateway oder per go tun an unsere Land- und Forstwirtschaftsdirektionen der Provinzen / Bezirke.
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