In der Erklärung des Distriktgouvernements hieß es: „Gemäß Absatz (C) des 32. Elements des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442; den erhaltenen Informationen zufolge ist das Schwimmen an den Küsten verboten.“ unseres Landkreises am Samstag, 08.07.2023 und Sonntag, 09.07.2023, aufgrund der hohen Wellenlänge.“
Staatsangehörigkeit