Beschluss zur Erhöhung der Mehrwertsteuer im Amtsblatt

Gemäß dem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialdekret; 18 Prozent Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen, deren Geltungsbereich in Absatz (a) des Beschlusses zur Festlegung der auf Waren und Dienstleistungen anzuwendenden Mehrwertsteuersätze festgelegt ist, 20 Prozent; Die 8-Prozent-Mehrwertsteuer, die auf die Waren und Dienstleistungen angewendet wird, deren Umfang in Absatz (b) angegeben ist, wurde auf 10 Prozent festgelegt.

Die Entscheidung, die im Rahmen der Ausführung des Ministeriums für Finanzen und Finanzen gemäß dem 28. Element des Mehrwertsteuergesetzes Nr. 3605 getroffen wurde, tritt am 10. Juli 2023 in Kraft.

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