Autistische Mutter vom „Instinkt, ihr Kind zu beschützen“ freigesprochen

Der Vorfall ereignete sich am 24. Februar 2020 im Sonderbildungs- und Ausbildungszentrum in Karabağlar. Dem Argument zufolge betrat N.Ç. mehrmals während des Unterrichts das Klassenzimmer, in dem sein Sohn unterrichtet wurde. Während behauptet wurde, dass N.Ç. trotz der Abmahnung der Lehrer weiterhin den Klassenraum betrat, erstattete der Schulleiter TT Strafanzeige.

Daraufhin, N.C. Beim 45. Strafgericht erster Instanz in Izmir wurde eine Klage gegen ihn eingereicht, mit einem Antrag auf Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren wegen des Fehlers „Störung in Bildung und Ausbildung“. NC vor Gericht. Seine Anzeige gegen ihn wiederholend, sagte TT: „Der Angeklagte hat sowohl unsere Eltern gestört als auch die Erziehung durch sein Verhalten vor und am Tag des Vorfalls verhindert.

Staatsanwalt forderte Strafe

N.C., der die Anklage gegen ihn nicht akzeptierte. Sie sagte: „Mein Sohn hat Autismus. Er kann seine eigenen Bedürfnisse nicht sehen und kann nicht sprechen. Ich habe seine Bedürfnisse in der Pause erfüllt. Am 18. Februar 2020 rannte mein Sohn aus dem Klassenzimmer. Er sagte mir mit Zeichen, dass er es gewesen war Schlag. Ich reichte auch eine Beschwerde über dieses Problem ein. Ich sah Hautausschläge an Hals und Nacken meines Sohnes. „Ich brachte ihn zur Schule und fing an, vor der Klassenzimmertür zu warten. Mein Ziel war es, seinen Bedürfnissen gerecht zu werden und ihn zu verhindern Ich habe den Unterricht nicht betreten, außer in den Pausen, ich habe den Unterricht nicht unterbrochen“, sagte er.

Auch die Lehrer, die als Zeugen vor Gericht vernommen wurden, äußerten ihre Meinung, dass der Angeklagte den Unterricht verhindert habe. Der Staatsanwalt, der sich zu Temel äußerte, forderte eine Bestrafung des Angeklagten wegen des Fehlers, „hart in Erziehung und Ausbildung zu sein“.

AKQUISITION AUCH BESTÄTIGT

Nach dem Sachverständigengutachten verkündete der Richter seine Entscheidung. Er betonte, dass N.Ç. bei dem Vorfall nicht wie andere Eltern im Wartezimmer gewartet habe, dass er manchmal mitten im Unterricht ins Klassenzimmer gekommen sei und dass er mit seinem Verhalten sowohl die Kinder abgelenkt als auch die Lehrer verärgert habe. Es wurde jedoch festgestellt, dass der Angeklagte dieses Verhalten nicht in der Absicht begangen habe, Bildung und Ausbildung zu verhindern, und dass er äußerst beunruhigt sei. Überzeugt, dass der Angeklagte dieses Verhalten aus dem Instinkt heraus an den Tag legte, sein Kind zu verteidigen, sprach der Richter ihn frei. Auf Widerspruch der Anwälte des Beschwerdeführers hin wurde das Dokument dem Berufungsgericht vorgelegt. Die 23. Strafkammer des Regionalgerichts Izmir, die das Dokument erörterte, entschied, dass kein stilistischer und grundsätzlicher Widerspruch in der Entscheidung des Gerichts bestehe, und bestätigte den Freispruch.

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