ANKARA Nationalität – Eine Person namens Mustafa Karakuş brachte die im Mai 2020 wegen Nichteinhaltung der Ausgangssperre verhängte Geldstrafe von 3.180 TL vor die Justiz mit der Begründung, dass „eine Ausgangssperre nicht mit dem Rundschreiben des Innenministeriums verhängt werden kann“. Karakuş stellte im Oktober 2020 einen Antrag beim Verfassungsgericht und bezahlte seine Strafe im Dezember, nachdem das 10. Strafgericht des Friedens in Istanbul eine Entscheidung auf der Seite „keine Einwände“ erlassen hatte. Das Verfassungsgericht wies darauf hin, dass es zuvor noch keine Entscheidung zu Covid-19-Maßnahmen getroffen habe, und erörterte das Thema in der Generalversammlung. Das Verfassungsgericht stellte fest, dass es nicht möglich ist, diese Vereinbarungen mit dem Allgemeinen Hygienegesetz zu treffen, auf dem die Ausgangssperre und die damit verbundenen Geldbußen beruhen, und betonte, dass eine neue Regelung eingeführt wurde.
Wiederaufnahmeverfahren
In der Entscheidung wurde entschieden, dass der Grundsatz der Legalität bei Verbrechen und Bestrafung mit einer Ausgangssperre und einer Geldstrafe verletzt wurde, und es wurde beschlossen, es erneut zu versuchen. Somit wird das Gerichtsverfahren wegen der gezahlten Geldstrafe erneut beginnen. Strafen im Rahmen von Covid-19-Maßnahmen wurden mit dem am 3. November 2022 erlassenen Gesetz gelöscht, jedoch wurde beschlossen, die eingezogenen Strafen nicht zurückzuzahlen.
Staatsangehörigkeit