Die Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten des Innenministeriums erläuterte, was bezüglich der Adresserklärung zu tun ist, mit einer Erklärung mit dem Titel „Ankündigung für unsere Bürger, die Opfer einer Katastrophe sind, um ihr Wahl- und Wahlrecht auszuüben Wahlen vom 14. Mai“.
In der Erklärung des Innenministeriums, Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, müssen die Erdbebenopfer tun, um ihr Wahlrecht auszuüben und bei den Wahlen am 14. Mai gewählt zu werden, wenn sie in einem anderen Wohnsitz leben , Fertighaus, Wohnheim, Container, Zeltstadt, Pflegeheim etc. im Bundesland oder Landkreis, genauso wie im Land oder Landkreis, die neue Adressangabe, die sie für solche diskontinuierlichen Orte abgeben, sowie durch E-Government und unsere Volkszählung“, hieß es.
Außerdem wurde mit Stand vom 18. März mitgeteilt, dass die Anschriftenfeststellungsverfahren mit Beschluss der Kreiswahlausschüsse durchgeführt werden könnten.
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