Änderung der Verordnung über die Facharztweiterbildung Medizin

AYŞEGÜL KAHVECİOĞLU Ankara –Einige der wertvollen Regelungen der neuen Verordnung sind wie folgt zusammengefasst:

Der Einstieg in den TUS und Beginn der Facharztweiterbildung wird möglich sein, um vor Antritt oder Beendigung der Staatsdienstpflicht eine Facharztausbildung in der Hauptniederlassung zu absolvieren.

Fachrichtungszweige von Fachrichtungsstudierenden, die sich nach Beginn der Facharztausbildung in einem anderen Fachbereich weiterbilden wollen, können im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften einmalig gewechselt werden, wenn folgende Regelungen gelten:

Die Bewerbung sollte bis zum Termin der ersten Prüfung nach Bekanntgabe der Einstufungsergebnisse erfolgen.

Die vakante Quote des zu übertragenden Studiengangs verbleibt durch zusätzliche Einstufung in den Einzelunterricht.

Die Prüfungspunktzahl ist gleich oder höher als die Prüfungsbasispunktzahl des Studiengangs, zu dem er/sie wechseln möchte. Damals wurde für das entsprechende Programm ein Kontingent eröffnet; Wenn die Grundpunktzahl jedoch nicht als Ergebnis der zusätzlichen Platzierung gebildet wird, kann der Übergangsprozess durchgeführt werden, vorausgesetzt, dass die Punktzahl gleich oder höher als die ermittelte Punktzahl ist.

Fachschüler sind nicht mehr als einmal alle 3 Tage im Dienst und können maximal 8 Schichten pro Monat absolvieren. (Fachschüler waren 36 Stunden im Dienst) Fachschüler, die Nachtwache hatten, nehmen am nächsten Tag der Schicht keine Mission in der Präsentation des Gesundheitsdienstes an. Wird festgestellt, dass dieser Beschluss nicht umgesetzt wird, werden die Ausbildungsprogramme vom Facharztrat evaluiert. Abhängig von der Art des Verstoßes entscheidet der Rat, welche Sanktionen verhängt werden, von der Verwarnung der Institution bis zum Entzug der Ausbildungsgenehmigung des Programms.

Ehemann: Es ist in Ordnung, dass Praktikanten die Prüfung ablegen

Gesundheitsminister Fahrettin Koca wünscht in einer Erklärung auf seinem Twitter-Account denjenigen viel Erfolg, die die Aufnahmeprüfung für die medizinische Facharztausbildung (TUS) ablegen werden: „Es gibt kein Hindernis für die Praktikantenärzte, die sich für die TUS beworben haben, die Prüfung abzulegen. Die im Amtsblatt veröffentlichte Verordnung über die Facharztweiterbildung Medizin und Zahnmedizin deckt laufende Anträge nicht ab. Ich wünsche allen meinen Kollegen, die in die TUS eintreten, viel Erfolg.“

 

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