Der Vorfall ereignete sich am 12. September letzten Jahres im zweiten Stock einer Wohnung im Bezirk Tacettinveli des Bezirks Melikgazi. Şura Asena Altıntaş kam zur Wohnung ihrer Freundin Şükrü Teke. Nach einer Weile fiel Altıntaş aus dem Fenster auf den Betonboden. Altıntaş, der ins Krankenhaus gebracht wurde, starb 7 Tage später. Bei der Autopsie wurde im Körper von Altıntaş eine Drogensubstanz gefunden. Polizeiteams nahmen Şükrü Teke wegen des Verdachts fest, dass Şura Asena Altıntaş gestoßen worden sein könnte. Teke, der zum Gerichtsgebäude gebracht wurde, wurde von dem Richter festgenommen, zu dem er gebracht wurde.
Gegen Şükrü Teke wurde beim 4. Hohen Strafgerichtshof von Kayseri eine Klage eingereicht, in der eine lebenslange Haftstrafe wegen des Verbrechens der „vorsätzlichen Tötung“ gefordert wurde. Bei der Urteilsverhandlung des Falls am 10. März sagte Şükrü Teke: „Asena war nicht mein Feind. Warum sollte ich so etwas tun? Ich habe die Medikamente nie gegeben. Ich habe auch 2 Töchter. Ich glaube an Allah und das Buch. Wie kann ich das Leben nehmen, das Gott mir gegeben hat? Ich bin unschuldig“, sagte er.
Der Gerichtsausschuss verurteilte Şükrü Teke wegen „vorsätzlicher Tötung“ zu lebenslanger Haft. In Anbetracht des Verhaltens des Angeklagten bei der Anhörung wandte der Ausschuss eine Ermessensminderung an, reduzierte die Strafe auf 25 Jahre und entschied, die Haft fortzusetzen.
BERUFUNGSENTSCHEIDUNG GENEHMIGT
Die Anwälte der Parteien legten Einspruch gegen die Entscheidung ein und reichten das Dokument beim Regionalgericht Kayseri ein. Die 1. Strafkammer des Regionalgerichts Kayseri, aus der das Dokument stammte, entschied den Fall nach der Prüfung. In der Entscheidung des Amtsgerichts wurde entschieden, dass die gestellten Anträge im Original abgelehnt wurden, mit der Begründung, dass kein willkürlicher Rechtsverstoß bezüglich der Straße und des Fundaments, kein zufälliger Beweis- und Verfahrensmangel vorliege und die Bewertung war im Sinne des Nachweises angemessen. Es wurde erklärt, dass die einstimmig getroffene Entscheidung mit der Möglichkeit der Berufung beim Obersten Gerichtshof ergangen sei.
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