18 Jahre für 38 Messerhiebe! „Er hat die Entscheidung zum Töten schon vorher getroffen“

Der Vorfall ereignete sich am 3. November 2020. Burak Kıncı, der im Bezirk Karşıyaka lebt, lud seine Frau Aycan Kıncı, die die Scheidung beantragt hatte, zu einem Gespräch in den Dönerladen in der Straße 1717 ein. Als Aycan Kıncı, einer der beiden, die sich hier trafen, auf den Versöhnungsvorschlag von Burak Kıncı ablehnte, kam es zu einem Streit. Während der Diskussion stach Burak Kıncı auf Aycan Kıncı, die Mutter seiner beiden Kinder, an 38 Stellen mit einem Messer ein, das er aus seiner Tasche zog. Aycan Kıncı wurde in das Ausbildungs- und Forschungskrankenhaus Çiğli gebracht und behandelt. Burak Kıncı, der in Gewahrsam genommen wurde, wurde im Gerichtsgebäude festgenommen, in das er überstellt wurde.

Im Anschluss an die Ermittlungen wurde eine Anklage gegen Burak Kıncı wegen des Vergehens „versucht, seine Frau vorsätzlich zu töten“ vorbereitet und eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren gefordert. In der Anklageschrift hieß es, Burak Kıncı habe Aycan Kıncı am Tag des Vorfalls zu einem Gespräch in einen Dönerladen eingeladen, er wolle sich versöhnen, und als er die Antwort von Aycan Kıncı erhielt, „ist es zu früh, um zu gehen zurück“, er zog das Messer aus der Tasche und stach erneut zu. In der Anhörung, die am 12. Oktober letzten Jahres vor dem 2. Hohen Strafgericht von Karşıyaka stattfand, verurteilte der Gerichtsausschuss den Angeklagten Burak Kıncı zu 18 Jahren Gefängnis ohne Ermäßigung.

EINSPRUCH GENEHMIGT, DAS DOKUMENT GEHT AN DIE GERICHTSBARKEIT

Die Anwälte des Angeklagten erhoben Einwände gegen die 18-jährige Haftstrafe gegen Kıncı und brachten das Dokument vor das Berufungsgericht. Die 4. Strafkammer des Regionalgerichts Izmir entschied, dass das Verfahren in Übereinstimmung mit dem Gesetz durchgeführt wurde, dass alle Beweise und Informationen, die sich in den Dokumenten als Ergebnis des Verfahrens widerspiegeln, in der begründeten Entscheidung ordnungsgemäß erörtert wurden und dass die Gewissensbewertung erreicht wurde auf genauen, ausgewogenen und nicht widersprüchlichen Daten beruhen und kein Widerspruch zum Gesetz vorliegt und bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts.

KEIN EINWAND GEGEN DAS GESETZ BEI ENTSCHEIDUNGEN

Die Anwälte des Angeklagten Kıncı brachten das Dokument dieses Mal vor den Obersten Gerichtshof, nachdem das Berufungsgericht die Entscheidung bestätigt hatte. Bei der Prüfung des Dokuments kam die 1. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts zu dem Schluss, dass die Entscheidung über die Benennung, die ungerechtfertigte Provokation und die willkürlichen Herabsetzungsentscheidungen in Richtung der Straftat nicht im Widerspruch zum Gesetz standen. Die Strafkammer betonte, dass der Angeklagte an 38 Stellen in lebensbedrohlicher Form verletzt wurde, dass er die Entscheidung, Kıncı zu töten, im Voraus getroffen hatte und dass er an seiner Entscheidung, Kıncı zu töten, festhielt, auch wenn es eine angemessene Zeit dauerte, um wiederzukommen seine Gelassenheit. Aus all diesen Gründen wies die Strafkammer seine Berufung zurück und bestätigte die gegen Kıncı verhängte 18-jährige Haftstrafe.

„WIR HABEN UNSERE RECHTMÄSSIGE BEMÜHUNG BEENDET“

Elif Büşra Berber, eine von Aycans Anwälten, die die Entscheidung teuer machte, sagte: „Die Entscheidung des Amtsgerichts und die Berufung wurden auch vom Obersten Gerichtshof für angemessen befunden. Das Vorgehen des Angeklagten gegen den Mandanten wurde als Tötungsversuch gewertet seine Frau absichtlich, und er wurde von der unteren Grenze suspendiert und zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil wurde vom unteren Ende weg verschoben. Es ist erfreulich zu sehen, dass es uns gegeben wurde. Alle Konstruktionen des Angeklagten waren es nicht im Gerichtsverfahren berücksichtigt, und wir haben unsere rechtmäßige Anstrengung beendet“, sagte er.

Der Anwalt İslam Gezer hingegen verwendete die Worte: „Wir sind zu Recht stolz darauf, das Wort zu erfüllen, das wir unserem Bruder Aycan gegeben haben, und wir werden keiner Frau erlauben, allein zu gehen, wie wir zu Beginn des Prozesses zugesagt hatten .“

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