14 Regionen haben in Şırnak eine „vorübergehende Sondersicherheitszone“ erklärt

In der Erklärung des Büros des Gouverneurs heißt es, dass 14 Regionen im Zentrum von Şırnak und in den Bezirken Cizre, Silopi, Uludere, Güçlükonak und Beytüşşebap zwischen dem 31. Mai und dem 14. Juni zu „vorübergehenden Sondersicherheitszonen“ erklärt wurden.

In der Erklärung heißt es: „Mit seinem Beschluss vom 30.01.2023 und der Nummer 8308 zielte das Gouverneursamt von Şırnak darauf ab, die nationale Sicherheit zu gewährleisten, das öffentliche System und die Sicherheit zu schützen, Kriminalität zu verhindern, die Grundrechte und -freiheiten sowie die Rechte und Freiheiten anderer zu schützen allgemeine Sicherheit, Verhinderung des Auftretens gewalttätiger Vorfälle und mit dem Ziel, negative Situationen zu verhindern, unter Bezugnahme auf den 11. Abschnitt des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 und den 32/A-Element des Gesetzes Nr. 2565 über militärische Verbotszonen und Sicherheitszonen; Provinzzentrum Şırnak, Cizre, Silopi, Uludere, Güçlükonak, Cudi-Berg, Bestler-Bäche, Kurt-Berg, Kureşin, Karaçalı-Gipfel, Kel-Mehmet-Berg, Serin-Tal, 2088-Hochgipfel, Küçük-Su-Plateau, Gabar-Berg, Altın-Berg, Die Regionen İncebel Mountain, Oymakaya und Tanin, die sich am Ende der Bezirke Beytüşşebap befinden, wurden zwischen dem 31. Mai (einschließlich) und dem 14. Juni (einschließlich) zu einer „vorübergehenden Sondersicherheitszone“ erklärt, um jeglichen Schaden für die dort lebenden Bürger zu verhindern Angeklagte, vor illegalen Elementen in die oben genannten Regionen zu reisen, und die gegen sie zu ergreifenden Maßnahmen. Aus Gründen der Sicherheit von Leben und Eigentum ist es unseren Bürgern verboten, die genannten Bereiche zu betreten.

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