In Übereinstimmung mit dem Tierschutzgesetz Nr. 5199 und der „Verordnung über die Identifizierung und Registrierung von Katzen, Hunden und Frettchen“ müssen die Besitzer von Wohntieren ihre Tiere identifizieren und bis zum 31 Dezember 2022 spätestens. Diejenigen, die den Registrierungsprozess bis Ende des Jahres nicht abschließen, werden mit einer Geldstrafe von 3.642 Lire belegt. Sanktionen werden von den Landes-/Bezirksdirektionen für Land- und Forstwirtschaft und Fachdirektionen für Naturschutz und Nationalparks verhängt. Katzen, Hunde und Frettchen, die älter als 6 Monate sind, werden nach Auferlegung einer Verwaltungsstrafe von den Land- und Forstdirektionen der Provinzen/Bezirke registriert.
WIE WIRD DER MIKROCHIP ANGEWENDET?
Der Mikrochip, der eine 15-stellige Codenummer enthält, wird mittels eines Injektors unter der Haut in der Mitte der beiden Schulterblätter des Tieres oder auf der linken Halsseite nahe dem Ohr angebracht. So kann durch Auslesen des Handterminals (Mikrochip-Lesegerät) festgestellt werden, wem die ausgesetzten Katzen und Hunde gehören. Alle Impfungen im Zusammenhang mit der Vergangenheit des Tieres, insbesondere die Tollwutimpfung, werden erfasst.
Nach Angaben des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Generaldirektion für Ernährung und Inspektion, wurden seitdem im ganzen Land 1 Million 104.557 Haustiere, darunter 647.397 Katzen, 457.142 Hunde und 18 Frettchen, identifiziert und registriert 1. Januar 2021.
MÄNGELERKLÄRUNG
Es wurden auch Vorkehrungen für diejenigen getroffen, die ihre Haltungstiere aufgrund von Mikrochip-Versorgung oder systembedingten Problemen nicht registrieren konnten. Sofern die Halter der gehaltenen Tiere bis zum 31.12.2022 bei den Landes-/Kreis-Land- und Forstdirektionen eine „Erklärung“ beantragen, kann das Mikrochip-Antrags- und Registrierungsverfahren in der Folgezeit straflos abgeschlossen werden. Tierhalter können Erklärungen bei freien Tierärzten sowie bei Landes-/Kreisdirektionen abgeben.
ALLE INFORMATIONEN WERDEN AUFGEZEICHNET
Mit dem Antrag erfasst PETVET den Namen des Tieres, die Passnummer, den Typ, die Rasse, das Geschlecht, die Farbe, das Geburtsdatum, den Namen des Besitzers, die Provinz, den Bezirk, das Dorf/die Nachbarschaft und Kontaktinformationen für den Notfall. Mit dem Antrag werden auch Impfungen, Besitzerwechsel, Verlust und durchgeführte Operationen des Tieres erfasst. Zudem müssen der Verlust, der Diebstahl oder die Zerstörung von Pässen spätestens innerhalb von 60 Tagen den Land- und Forstdirektionen gemeldet werden. In diesem Fall kann der Reisepass erneut ausgestellt werden. Wenn der Besitzer des Haustiers über 16 Jahre alt ist und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind die Eltern/Erziehungsberechtigten verantwortlich. Heimtierhalter sind für alle Arten der Pflege und Fütterung ihrer Tiere selbst verantwortlich und können sie nicht alleine lassen.
6 TAUSEND 72 LIRA STRAFE FÜR DIE LINKE
Wer ein Haustier auf der Straße findet, stellt bei der nächstgelegenen Land- und Forstwirtschaftsdirektion fest, wem das Tier gehört. Wenn das ausgesetzte Haustier nicht von der Person adoptiert werden soll, die es findet, wird das Tier von der nächstgelegenen Gemeinde mit einem Pflegeheim in das Tierpflegeheim gebracht. Eine Verwaltungsstrafe von 6.72 Lire wird für diejenigen verhängt, die ihre Haustiere aussetzen. Darüber hinaus müssen die Tiere im Todesfall innerhalb von 30 Tagen den Land- und Forstdirektionen gemeldet und die Pässe der Tiere abgegeben und vom System abgezogen werden.
Staatsangehörigkeit