In der Entscheidung des 14. Handelsgerichts erster Instanz in Istanbul heißt es: „Da davon ausgegangen wurde, dass der ungefähre Beweis des Klägers, dass es zu einem erheblichen Verlust für die Taxiunternehmen kommen würde, wenn die Umsetzungen fortgesetzt würden, wurde entschieden, dass der Antrag wurde vorsorglich abgelehnt.“
Die Istanbuler Kammer der Taxifahrer reichte eine Klage ein, in der sie eine vorsorgliche Maßnahme forderte und behauptete, dass mit der Carsharing-Anwendung „Martı TAG“ und „Martı Motorcycle“ ein illegaler Transport durchgeführt wurde.Es wurde erklärt, dass die Fahrzeugfahrer und Passagiere zu einem bestimmten Preis befördert wurden Inmitten der beantragten Bedingungen für die Aufnahme in das System wurde festgestellt, dass es keine Bedingung für eine Taxilizenz gebe, in der Petition wurde erwähnt, dass der Antrag Piraterie unterstützt.
Das 14. Handelsgericht erster Instanz in Istanbul entschied, den Zugang zur Anwendung „Martı TAG“ und „Martı Motorcycle“ zu sperren, und es wurde eine einwöchige Einspruchsfrist gewährt. In der Entscheidung hieß es: „Da nach dem ungefähren Nachweis des Klägers, dass es zu erheblichen Einbußen bei den Taxiunternehmen kommen würde, wenn die Umsetzungen fortgesetzt würden, wurde entschieden, dass der Antrag auf Vorsorge abgelehnt wurde.“
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