Zinsgünstige Darlehensschulden von Gewerbetreibenden und Handwerkern um 6 Monate gestundet

Die zinsgünstigen Darlehensschulden der bei den Erdbeben in Kahramanmaraş geschädigten Kaufleute und Handwerker bei den Bürgschaftsgenossenschaften oder der Halkbank wurden um 6 Monate gestundet.

Der diesbezügliche Beschluss des Präsidiums wurde in der wiederkehrenden Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.

Zweck der Entscheidung; Arbeiten in den Provinzen Adana, Adıyaman, Diyarbakır, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanlıurfa und deren angeschlossenen Distrikten, deren Geschäfte und/oder Geschäfte durch die Erdbeben vom 02.06.2023 und/oder beschädigt wurden Handwerk in aktiver Form Gewerbetreibende und Handwerker, die ihre Tätigkeit nicht fortsetzen können, werden von der türkischen Halk Bank Anonim Şirketi (Bank) mit der Bürgschaft der Kredit- und Kautionsgenossenschaften für Handwerker und Handwerker (ESKKK), einem Partner der Region, versorgt Gewerkschaften, die dem Zentralverband der Kredit- und Kautionsgenossenschaften der türkischen Handwerker und Handwerker (TESKOMB) angeschlossen sind, oder mit direkten zinsgünstigen Darlehen.Es wurde gezeigt, wie die Bestimmung der Etikette und Originale der Stundung der Darlehensschulden, die innerhalb liegen den Umfang der Entscheidungen über die Auszahlung.

ALLE RESTRATEN WERDEN UM SECHS MONATE GESTATTET

Aufgrund der Gehirnerschütterungen der Gewerbetreibenden im Rahmen des Beschlusses werden die Schulden aus den von ihnen in Anspruch genommenen zinsgünstigen Darlehen direkt bei der Bank, mit der ESKKK-Bürgschaft, die Partner der TESKOMB angeschlossenen Landesverbände ist, und /oder diejenigen, die ihre gewerbliche Tätigkeit nicht in aktiver Form fortsetzen können, Darlehensschulden, die innerhalb von sechs Monaten ab dem 02.06.2023 auslaufen, obwohl der Abrechnungszeitraum noch nicht gekommen ist, oder die innerhalb einer Wartezeit von 90 Tagen liegen das Datum des 02.06.2023 mit dem Prestige des 02.06.2023, bei Fälligkeit/Ratenfälligkeit/Rechnungszeitraum ohne Ansuchen der Antragsvoraussetzung nach den einschlägigen Rechtsvorschriften um sechs verschoben wird Monaten ab Fälligkeit / Ratenfälligkeit / Kontolaufzeit durch aufgelaufene Zinsen. Dieser auflaufende Zinspreis wird vom Ministerium für Finanzen und Finanzen getragen. Dementsprechend werden gemäß der Darlehenstilgungstabelle alle verbleibenden Raten um sechs Monate verschoben.

Im Rahmen der einschlägigen Bescheide über die Gewährung zinsgünstiger Kredite an Gewerbetreibende, deren Schulden im Rahmen des Bescheids gestundet wurden, können zinsgünstige Kredite während der Stundungsfrist durch die Bank eröffnet werden, und die Bescheide, dass die Eröffnung von Darlehen an diejenigen zu verhindern, die Schulden haben, die aufgeschoben werden, in den oben genannten Entscheidungen nicht umgesetzt werden.

Für die zum Veröffentlichungsdatum des Beschlusses gestundeten Kredite wird das Folgeverfahren erst nach Ablauf der Stundungsfrist eingeleitet.

Bestehende Darlehen von Gewerbetreibenden und Handwerkern, die aufgrund des Erdbebens vom 02.06.2023 ihre gewerbliche Tätigkeit nicht aktiv fortführen konnten, werden im Rahmen der Bestimmungen der jeweiligen Jahresbeschlüsse über die Inanspruchnahme zinsgünstiger Darlehen bewertet bis zum Ende ihrer Fälligkeit, und diese Darlehen werden nicht von der Einkommensverlustanwendung ausgenommen.

Da das Stundungsverfahren nicht das Erlöschen der bestehenden sachlichen und persönlichen Bürgschaft für die Schuld voraussetzt, gibt es dem Gesamtschuldner des Schuldners und mehreren Bürgen kein Rücktrittsrecht von der Bürgschaft.

Einkommensverluste der Bank aufgrund gestundeter Darlehen im Rahmen dieses Beschlusses werden unter Berücksichtigung des aktuellen Darlehenszinssatzes berechnet, den die Bank für Handwerker- und Handwerkerdarlehen für Gewerbetreibende und Handwerker anwendet.

Staatsangehörigkeit

AktivDeckungEntscheidungKreditLaufzeit
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