Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungsänderung ist es bis zum 1. Januar 2024 verboten, gebrauchte Kraftfahrzeuge über Werbung zu einem Preis zu vermarkten und zu verkaufen, der über dem vom Hersteller oder Händler empfohlenen aktuellen Verkaufspreis liegt. Das Handelsministerium wird ermächtigt, die Klasse, die Marke, den Typ, das Modelljahr von Gebrauchtfahrzeugen sowie, im Falle der Hinzufügung von Zubehör oder Ausstattung, den Höchstpreis und den Höchstsatz festzulegen, der zum empfohlenen neuen Verkaufspreis hinzugerechnet werden kann vom Hersteller oder Händler.
In der Stellungnahme des Ministeriums zu der am 15. Juli in Kraft tretenden Verordnung; Es wurde erklärt, dass beschlossen wurde, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um Lagerbestände, unlautere Praktiken und exorbitante Preiserhöhungen zu verhindern, die die Angebots- und Nachfragestabilität im Automobilsektor stören würden.
Geldstrafe bis zu 300.000 Lira
In der Erklärung hieß es, dass die Verordnung sowohl individuelle als auch kommerzielle Werbung aller natürlichen und juristischen Personen betreffe und sagte: „Werbeplattformen werden vor Werbung gewarnt, die möglicherweise gegen die Verordnung verstößt.“ Trotz dieser Warnung werden Ankündigungen, die gegen die betreffende Einschränkung gerichtet sind, an unser Ministerium weitergeleitet. „Jede Anzeige, die gegen die Verordnung verstößt, wird von unserem Ministerium als Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen betrachtet, und gegen diejenigen, die diese Anzeigen schalten, kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 300.000 TL pro Anzeige verhängt werden.“
In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass auch Verkäufe entgegen der um 6 Monate verlängerten „6 Monate – 6.000 Kilometer Marketing- und Verkaufsbeschränkung“ von den Notaren verhindert wurden, und es wurde angegeben, dass die zweiten Fahrzeugverkäufe verzeichnet wurden von echten und juristischen Personen wurden untersucht, und „Im Jahr 2023 mehr als 3 Fahrzeuge ohne Genehmigungsdokumente.“ Es wurden Privat- und Firmenverkäufer identifiziert, die gebrauchte Kraftfahrzeuge verkaufen, und von diesen Verkäufern werden Einwände gegen diese Verkäufe verlangt. „Angesichts ihrer Verteidigung durch unser Ministerium könnten in den kommenden Tagen gegen diese Personen Verwaltungsstrafen verhängt werden.“
Strafe für aufmerksame Werbetreibende
Das Handelsministerium gab an, dass mit der Veröffentlichung der Verordnung festgestellt wurde, dass die Preise für Fahrzeuganzeigen auf den Anzeigenseiten mit Nullen eingegeben oder aktualisiert wurden, und sagte: „Die Nachrichten in den sozialen Medien über solche Anzeigen erreichen unser Ministerium.“ „Werbung dieser Art, die den Verbraucher täuscht und täuscht und nicht realistisch ist, wird ebenfalls im Rahmen der betreffenden Werbebeschränkung bewertet, und unser Ministerium kann gegen diejenigen, die diese Werbung schalten, Verwaltungsstrafen verhängen.“
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