Wer den alten bringt, bekommt seinen Lohn

MİTHAT YURDAKUL Ankara – Nach dem Entwurf des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel sollen Unternehmen, die Batterien und Automechaniker verkaufen, verpflichtet werden, von Verbrauchern mitgebrachte Altbatterien zu übernehmen. Batterien und Reparateure leiten die Altbatterien an das von den Batterieherstellern einzurichtende Recyclingsystem weiter oder hinterlegen beim Verbraucher ein Pfand. Der Fahrzeughalter, der seine alte Batterie beim Batteriewechsel nicht mitbringt, leistet ein Pfand. Für die von den Batterieherstellern ab Anfang 2020 in Verkehr gebrachten Batterien wird eine Verwertungsbeteiligung oder ein Pfand gezahlt. Die Kennzeichnung der vom Ministerium als geeignet erachteten Batterien und Akkumulatoren erfolgt mit der Aufschrift „mit Pfand“.

Unauslöschliche Informationen …

In den Geschäften, die Batterien verkaufen, wird es Warnungen geben, dass die Batterien nicht in den Boden, das Wasser, die Kanalisation, den Müllcontainer geschüttet oder verbrannt werden dürfen. Für die von den Fahrern mitgebrachten Abfallsammler wird ein diskontinuierlicher Lagerplatz geschaffen. Die Verbraucher werden an Verkaufsstellen und Websites zum Sammeln von Batterien angeleitet. Die Kapazitäten von Gerätebatterien und Autobatterien und -akkumulatoren müssen darauf sichtbar, lesbar und dauerhaft angegeben sein. Es wird sichergestellt, dass die Verwendung von Batterien und Akkumulatoren mit schädlichen Aspekten verhindert wird und wiederaufladbare Batterien und Akkumulatoren mit langer Lebensdauer und unbedenklichen Aspekten verbreitet werden.

Easy-Release-Batteriedesign

Mit dem Verordnungsentwurf werden auch Regelungen für Altbatterien getroffen. Dementsprechend werden Batteriemärkte, Schreibwarenläden und Altbatterieboxen und -container an Orten aufbewahrt, an denen Verbraucher die Altbatterien leicht einsehen können. Von Verbrauchern mitgebrachte Altbatterien werden unentgeltlich gesammelt, Batterien von Marken, die kein Altbatterie-Sammelsystem einrichten oder in kein bestehendes System eingebunden sind, werden nicht verkauft. Batterien, die den Arbeitsschutzkriterien nicht entsprechen, werden nicht über das Internet angeboten. Es liegt auch in der Verantwortung der Verbraucher, Altbatterien und -akkumulatoren nicht an informelle Abfallsammler abzugeben.

Recyclingbetriebe werden Batterien und Akkumulatoren entsprechend ihrer Inhaltsstoffe zu Recyclingzwecken festlegen. Demnach werden 65 Prozent des Durchschnittsgewichts von Blei-Säure-Batterien und -Akkumulatoren, 75 Prozent von Nickel-Cadmium und 50 Prozent von anderen Altbatterien und -akkumulatoren wiederverwertet. Hersteller von batteriebetriebenen Geräten werden so konzipieren, dass die Batterien einfach entfernt werden können.

Staatsangehörigkeit

AbfallAltbatterieBatterieVerbraucher
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