Murat Kurum, Minister für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel, betonte in seinem Social-Media-Account, dass die Wasserressourcen rapide abnehmen.
In Bezug auf die „Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kontrolle der Wasserverschmutzung“, die heute im Amtsblatt veröffentlicht wurde, sagte die Ministerinstitution: „Unsere Wasserressourcen nehmen rapide ab. Wenn es so weitergeht, ist es nicht mehr weit, vielleicht gibt es in 10 Jahren eine weltweite Wasserknappheit. Wir müssen unsere Ressourcen effizienter einsetzen. In diesem Rahmen haben wir unsere Gewässerschutz-Verordnung nach heutigen Regeln gestaltet. Es wurde im Amtsblatt veröffentlicht“.
Mit der Novellierung der Gewässerschutzverordnung wird angestrebt, den Klärschlamm in die Wirtschaft zu bringen.
Um die Wasserressourcen im Rahmen der sich entwickelnden und verändernden Regeln der Zeit zu schützen, wurde eine Regelung in der Gewässerschutzverordnung getroffen. Mit der Neuregelung soll der Klärschlamm in die Wirtschaft gebracht werden. In diesem Rahmen wird zwar die Verpflichtung zur Erstellung eines Klärschlammbewirtschaftungsplans aufgenommen, aber die ungeplante Bewirtschaftung des Klärschlamms verhindert. Mit der Verordnung wurde die Rechtsgrundlage für ihre Verwaltung als zusätzliche Ressource gefestigt.
Mit der Änderung der Verordnung kam eine strenge Überwachung auf die Kommunen
Mit der Änderung der Wasserschutzverordnung werden nun auch industrielle Abwasserbelastungen im kommunalen Abwasser erfasst und Maßnahmen zur Schadstoffminderung eingeleitet. Um eine industrielle Verschmutzung zu verhindern, ist für kommunale Kläranlagen eine zusätzliche Überwachung erforderlich. Die Parameter der industriellen Verschmutzung werden auch am Ausgang von städtischen Kläranlagen mit einer Kapazität von 5.000 Kubikmetern/Tag und mehr überwacht. Parameter, die die Grenzwerte überschreiten, werden in die Tabelle der Einleitungsnormen der kommunalen Kläranlage aufgenommen.
Basisbaggerung in Seen
Ziel ist es, eine durch Schlamm verursachte Verschmutzung der Seen zu verhindern, indem bestimmte Standards für die in den Seen durchzuführenden Bodenbaggerarbeiten eingeführt werden.
Einschränkung der Standards für die Einleitung von Industrieabwässern
In den aktuellen branchenspezifischen Abwassereinleitungsnormen wurden Beschränkungen von bis zu 50 Prozent für den Parameter Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) vorgenommen. Somit wird sichergestellt, dass die Qualität der Wasserressourcen durch die Verringerung der Wasserbelastung durch Industrieabwässer erhöht wird. Zusätzlich zu den getroffenen Vorkehrungen; Die technischen Einzelheiten der Einleitung der in den Abbaugebieten natürlich anfallenden Wässer in den Vorfluter wurden festgelegt. Für die Entsorgung von häuslichem Abwasser aus kleinen Siedlungen mit weniger als 2.000 Einwohnern konnten unter Berücksichtigung der örtlichen Vorschriften nachhaltigere Alternativen geschaffen werden.
Staatsangehörigkeit