In der Erklärung der SGK sind die Angaben, Unterlagen und Erklärungen, die zwischen dem 6. Februar und dem 30. April für Orte, die in den Geltungsbereich des zwingenden Grundes fallen, abzugeben sind, bis zum 26. Mai; Es wurde festgestellt, dass die laufenden Beitragsschulden, deren Zahlungsfrist vor dem 6. Februar abgelaufen ist, und die Beitragsschulden für Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 2023 auf den 31. August 2023 verschoben wurden.
Staatsangehörigkeit