Veröffentlicht im Amtsblatt: Regulierung von Devisentransaktionen

Überarbeitung durchgeführt

Die Bekanntmachung des Finanzministeriums zur Änderung des Allgemeinen Kommuniqués über die Befreiung von Stempelsteuern und Gebühren bei Exporten und anderen Devisenerwerbstätigkeiten wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Neuerungen

Das Gesetz zur Änderung bestimmter Gesetze und Gesetzesdekrete, das im Amtsblatt vom 28. Dezember 2023 veröffentlicht wurde, hat die Ausnahmeregelungen für Devisenerwerbstätigkeiten in die Bekanntmachung aufgenommen. Es wurde eine Verordnung erlassen, um die Ausnahme in Bezug auf die Bedingung der internationalen Ausschreibung öffentlicher Investitionen aufzuheben. Diese Änderung gilt für Ausschreibungen, die nach dem 28. Dezember 2023, dem Veröffentlichungsdatum des Gesetzes, durchgeführt werden.

Inkrafttreten

Die Stempelsteuer und die Steuerbefreiung bleiben nur für Investitionen bestehen, die mit Devisen finanziert werden und dem Devisenfluss ins Land dienen. Die Bekanntmachung trat am 28. Dezember 2023 in Kraft.

Das Handelsministerium hat ebenfalls eine Bekanntmachung zum gleichen Thema veröffentlicht, die sich mit der Änderung der Steuer-, Zoll- und Gebührenbefreiung für Exporte, Transithandel, als Exporte betrachtete Verkäufe und Lieferungen sowie Dienstleistungen und Aktivitäten zum Devisenerwerb befasst. (Quelle: T24)

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