Verkehrsversicherungsprämien um 20 % erhöht

WIRTSCHAFTSDIENST – Die ab 1. September 2022 anzuwendenden Höchstprämien auf die Höchstprämien der 4. Stufe auf Basis des im August 2022 angewandten Fahrzeugclusters; Es wird angewendet, indem 10 Prozent in Clustern von Taxis, Kleinbussen, Bussen, Bussen, Lkw und attraktiven Fahrzeugen und 20 Prozent in anderen Fahrzeugclustern hinzugefügt werden.

In der Verordnung wurden auch Prämienabschläge aufgrund von Schadenfreiheit und Prämienerhöhungssätze aufgrund von Schäden als Tabelle veröffentlicht. Dementsprechend wurde der Schadenfreiheitsrabatt für die 7. Linie von 45 Prozent auf 42 Prozent, für die 6. Linie von 30 Prozent auf 22 Prozent und für die 5. Linie von 15 Prozent auf 10 Prozent reduziert. Im Schadensfall wurden auch die Prämienerhöhungssätze geändert. Die Erhöhungsraten der Schadensprämien wurden von 50 Prozent auf 45 Prozent für die 3. Stufe, von 100 Prozent auf 90 Prozent für die 2. Stufe und von 150 Prozent auf 135 Prozent für die 1. Stufe gesenkt.

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