Die Zentralbank hat den ersten Schritt im Rahmen der Vereinfachungspolitik unternommen. Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung wurde die in den Bilanzen vorgesehene TL-Belastung im Rahmen des Sicherungssatzes von 60 Prozent auf 57 Prozent gesenkt. Darüber hinaus wurde auch der Wertpapierfeststellungssatz von bisher 10 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.
Im Rahmen der zum Kommuniqué hinzugefügten „Diskontinuität der Sicherheitsfeststellung nach dem Umrechnungskurs der Banken“ wurde Folgendes festgestellt:
„Gemäß dem Umrechnungskurs von Einlagen/Beteiligungsfonds in Fremdwährung zu Einlagen/Beteiligungskonten in türkischer Lira, der von den Banken gemäß den von der Zentralbank festgelegten Verfahren und Originalen auf der Grundlage der Rechnungslegungsstandards und Registrierungsvorschriften berechnet wird, zu denen Einlagen und Beteiligungsbanken unterliegen, anzuwenden bis zum Berechnungsstichtag 29. September 2023 (einschließlich). Bei Umrechnungen unter 10 Prozent wird eine Sicherheitsleistung in Höhe des doppelten Betrags des fehlenden Teils gesperrt. Die Frist der Fazilität beginnt mit dem letzten Freitag des Monats nach dem Berechnungsdatum und endet am Tag vor dem letzten Freitag des sechsten Monats nach Beginn der Fazilität. Die Faktorentscheidungen werden nicht auf Banken angewendet, deren Fremdwährungseinlagen-/Beteiligungsfondsvolumen unter dem zu ermittelnden Betrag liegt durch die Zentralbank.
Allmählicher Vereinfachungsprozess
In der Erklärung auf der Website des CBRT heißt es: „In der Entscheidung des Monetary Policy Council vom 22. Juni 2023 wurde erwähnt, dass der bestehende mikro- und makroprudenzielle Rahmen mit einem schrittweisen Verständnis auf der Grundlage von Wirkungsanalysen vereinfacht wird.“ war informiert.
In diesem Zusammenhang wurde in einem ersten Schritt die Anwendung der Wertpapierfestsetzung in einer Weise vereinfacht, die die Funktionalität der Marktmechanismen erhöhen und die makroökonomische Finanzstabilität stärken würde, und es wurde erklärt, dass der Vereinfachungsprozess entsprechend den angekündigten Elementen schrittweise fortgesetzt wird vom Rat für Geldpolitik.
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