In der Erklärung des Ministeriums heißt es, dass Kontrollen für das Spielzeug der Videospielfigur „Huggy Wuggy“ durchgeführt wurden und „von den Werken Proben genommen wurden, die als riskant eingestuft wurden. Als Ergebnis der durchgeführten Tests wurden für 2 Werke, die die Anforderungen der „Spielzeugsicherheitsverordnung“ nicht erfüllten, mit der Ankündigung insgesamt 123.600 an die Unternehmen gezahlt, die die Werke auf den Markt brachten des Verbots des Inverkehrbringens der Werke, des Rückrufs vom Markt und des Rückrufs von den Verbrauchern gemäß dem „Produktsicherheits- und technischen Regulierungsgesetz“ Nr. 7223. Am 10. November 2022 wurde beschlossen, eine Verwaltungsstrafe von zu verhängen TL.
Regeln sortiert
Zu den beim Kauf von Spielzeug zu berücksichtigenden Punkten heißt es in der Erklärung: „Kauf von Produkten mit CE-Kennzeichnung, Beachtung der Hersteller- und Importeurinformationen auf ihren Verpackungen und Etiketten, striktes Lesen und genaues Anwenden der Warnhinweise, Kauf geeigneter Produkte für die Alter des Kindes, Kauf von Spielzeug unter 3 Jahren Es ist wichtig, darauf zu achten, dass keine scharfen Kanten, spitzen Enden, kleine Module und kleine Kugeln vorhanden sind, um Kinder vor den Risiken zu schützen, die von Spielzeug ausgehen können.
In der Stellungnahme des Ministeriums für Familie und Soziales hieß es, es sei festgestellt worden, dass das Spielzeug „Huggy Wuggy“ negative Auswirkungen auf die psychosoziale Entwicklung von Kindern habe, und hieß es: „Der Kauf des betreffenden Spielzeugs für Kinder aufgrund der Bewertung durch die Gutachter unseres Ministeriums als nicht angemessen erachtet wurde.“
Staatsangehörigkeit