Die Erklärung der SGK lautet wie folgt: Sozialversicherungsträger: Die Ramadan-Festprämien der Versicherten und Leistungsempfänger, deren Einkommens- und Rentenprozess im April abgeschlossen ist und deren monatliches Startdatum vor dem 30. April liegt, werden am 9. Mai 2023 ausgezahlt.
Staatsangehörigkeit