Die Wettbewerbsbehörde beschloss, eine Untersuchung gegen Ferrero einzuleiten. Die Voruntersuchung mit dem Argument, dass Ferrero International SA und ihre Tochtergesellschaften mit ihren Handlungen auf dem Haselnussmarkt auf allen Ebenen, von der Produktion über den Einkauf bis hin zur Schlachtung und dem Export, gegen das Gesetz Nr. 4054 zum Schutz des Wettbewerbs verstoßen haben, wurde von der Wettbewerbsbehörde abgeschlossen Tafel.
Der Wettbewerbsrat hat in seiner Sitzung vom 03.11.2022 die in der Vorrecherche gewonnenen Informationen, Unterlagen und Erkenntnisse erörtert und die Erkenntnisse für wichtig und ausreichend befunden; Ferrero Fındık İthalat İhracat ve Ticaret AŞ beschloss, eine Untersuchung mit der Nummer 22-50/734-M einzuleiten.
Der Preliminary Research Report, der im Rahmen der am 26.09.2022 eingeleiteten Voruntersuchung zu Ferrero International SA und ihren Tochtergesellschaften erstellt wurde, wurde in der Sitzung des Wettbewerbsausschusses vom 03.11.2022 erörtert. Bei der Sitzung sprach der Wettbewerbsrat mit Beschluss vom 03.11.2022 und Nummer 22-50/734-M über Ferrero Fındık İthalat İhracat ve Ticaret AŞ, eine Tochtergesellschaft von Ferrero International SA, die im Bereich Einkauf, Verarbeitung, Haselnüsse in die Türkei verkauft und exportiert und eine Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob gegen den 4. und 6. Punkt des Gesetzes Nr. 4054 zum Schutz des Wettbewerbs verstoßen wurde.
Während des Ermittlungsverfahrens, Ferrero Fındık İthalat İhracat ve Ticaret AŞ;
– Ob es auf dem Haselnuss-Einkaufsmarkt eine marktbeherrschende Stellung einnimmt,
– ob das Preisverhalten auf dem Haselnuss-Einkaufsmarkt ausbeuterisch/ungerecht ist,
– Ob es sich um tatsächliche Exklusivität im Haselnuss-Einkaufsmarkt handelt,
– Ob Anträge vorliegen, die eine Vertragsverweigerung darstellen
wird geprüft. Die Überprüfung wird weitgehend auf Marktinformationen basieren und alle Phasen des Haselnuss-Beschaffungsprozesses abdecken.
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