TTB: Namen von privaten Gesundheitseinrichtungen und Ärzten, die von Krebspatienten Zusatzpreise erhalten, sollten gemeldet werden.

Die türkische Ärztekammer (TTB) übermittelte dem Gesundheitsministerium und den Ärztekammern die Thesen, dass in einigen privaten Gesundheitseinrichtungen und -organisationen zusätzliche Preise von Krebspatienten erhoben würden und dass Patienten, die den Preis nicht bezahlten, zukünftige Termine erhalten würden. TTB, „Inspektion privater Gesundheitseinrichtungen und -organisationen ausschließlich im Hinblick auf die Durchführung von Krebsbehandlungen, Umsetzung notwendiger Sanktionen gegen Gesundheitseinrichtungen und -organisationen, die gegen die Gesetzgebung verstoßen, und Bekanntgabe der Namen dieser Gesundheitseinrichtungen und -organisationen und der Namen ihrer verantwortlichen Ärzte als Grundlage für Disziplinarverfahren“gesucht.

TTB hat gestern einen Brief an das Gesundheitsministerium und die Ärztekammern geschickt, in dem behauptet wird, dass einige private Gesundheitseinrichtungen und -organisationen zusätzliche Gebühren für Krebsbehandlungen erheben und dass Patienten, die den Preis nicht bezahlen, Termine zu sehr vorgezogenen Terminen erhalten. Generalsekretär des TTB-Zentralvorstands Prof. DR. Vedat BulutDas Schreiben an die Generaldirektion für Gesundheitsdienste des Gesundheitsministeriums mit der Unterschrift von:

„Wie bekannt ist, können Gesundheitsdienstleister gemäß Element 1.9.3 des Gesundheitsimplementierungskommuniqués der Sozialversicherungsanstalt Patienten keine Gebühren für Krebsbehandlungen (Strahlentherapie, Chemotherapie, Radioisotopenbehandlungen) und für diese Verfahren bereitgestellte Gesundheitsdienste in Rechnung stellen. Trotzdem wird in den Mitteilungen an unseren Verband vermerkt, dass für Krebsbehandlungen in einigen Privatkliniken zusätzliche Preise erhoben werden und dass Patienten, die den Preis nicht zahlen, Termine zu sehr vorgezogenen Terminen erhalten.

Wie in allen Gesundheitseinrichtungen ist es obligatorisch, diese lebenswichtigen Behandlungen durch private Gesundheitseinrichtungen und -organisationen in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung und den vier Grundprinzipien der Medizin durchzuführen, dem Patienten nicht zu schaden, dem Patienten zu nützen und zu dienen Gerechtigkeit. Wer sich dem widersetzt, verletzt massiv das Recht der Patientinnen und Patienten auf Gesundheit und Leben, da dies berufsethisch nicht hinnehmbar ist. Aus diesem Grund sollten private Gesundheitseinrichtungen und -organisationen ausschließlich bei der Durchführung von Krebsbehandlungen beaufsichtigt werden, um eine gleichberechtigte und faire Leistungserbringung zu erbringen und Widersprüche zum Gesetz aufzudecken, um gegen Gesundheitseinrichtungen und -organisationen, die gegen das Gesetz verstoßen, die erforderlichen Sanktionen zu verhängen und die Namen dieser Gesundheitseinrichtungen und -organisationen sowie die Namen ihrer verantwortlichen Ärzte in die Disziplinarverfahren aufzunehmen. Wir legen es Ihnen vor allem für die Notwendigkeit einer Benachrichtigung zu Ihrer Information vor.“

T24

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