T24 Ankara
Im Besitz des chinesischen E-Commerce-Unternehmens Alibaba TrendyolDie Wettbewerbsbehörde hat ihre Ermittlungen gegen das Unternehmen abgeschlossen ‚Wettbewerbsrecht‘ Es verhängte eine Geldstrafe von 61 Millionen 342 Tausend TL für seine Praktiken, die gegen die Vorschriften verstießen. Trendyol meldete sich mit Vorwürfen, es habe Geld an einige Medienorganisationen gezahlt, um gegen das neue E-Commerce-Gesetz zu berichten.
Die Wettbewerbsbehörde schloss die von ihr gegen Trendyol eingeleiteten Ermittlungen im Jahr 2021 ab. Als Ergebnis der Untersuchung wurde festgestellt, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung auf dem E-Markt in wettbewerbswidriger Weise ausnutzte und seinem eigenen Einzelhandelsgeschäft einen unfairen Vorteil verschaffte, indem es in den Algorithmus eingriff und die Informationen Dritter nutzte. Partyverkäufer, die auf dem Marktplatz verkaufen. Dementsprechend wurde entschieden, dass die Handlungen des Unternehmens die Aktivitäten seiner Konkurrenten erschweren und gegen das 6. Element des Gesetzes zum Schutz des Wettbewerbs Nr. 4054 verstoßen. In der Erklärung der Wettbewerbsbehörde heißt es, dass aus diesen Gründen gegen Trendyol, das in der Türkei unter dem Namen DSM Küme Danışmanlık tätig ist, eine Geldstrafe in Höhe von 61 Millionen 342 Tausend 847 TL verhängt wurde.
Es wurde beschlossen, Vorkehrungen gegen Algorithmeneingriffe zu treffen
Die Entscheidung verpflichtet Trendyol außerdem dazu, Eingriffe durch Algorithmen und Codierung zu vermeiden, die einen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern bei den Handelsmarkenprodukten (Private Label) seiner über seinen Marktplatz (www.trendyol.com) durchgeführten Einzelhandelsaktivitäten verschaffen Nutzung von Informationen aller Art für Handelsmarkenprodukte im Rahmen von Einzelhandelsaktivitäten zu gewährleisten und alle erforderlichen technischen, administrativen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um dies sicherzustellen. Es wurde entschieden.
CHP brachte den von ihr im Parlament unterstützten Artikel vor das Verfassungsgericht
Während der Diskussionen im Parlament über das E-Commerce-Gesetz, das darauf abzielt, lokale Unternehmen zu schützen und den Wettbewerb im Bereich E-Commerce sicherzustellen, unterstützte CHP den Artikel und der stellvertretende Vorsitzende des Clusters, Engin Altay, gratulierte dem Handelsminister Mehmet Muş zu dem Artikel vorbereitet. CHP beantragte jedoch später beim Verfassungsgericht (AYM) die Aufhebung des Gesetzes, was eine Reaktion der Regierung hervorrief. Das Verfassungsgericht lehnte den Antrag von CHP mit seiner jüngsten Entscheidung ab.
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