Tomatenexport erlaubt

Die Mitteilung über die Änderung des Kommuniqués zur Ausfuhrregistrierung wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Dementsprechend belegten Tomaten (mit Essig oder Essigsäure auf andere Weise zubereitet oder in Dosen, Tomatenmark) den 60. Platz in der Liste der Waren für den Export. Außerdem wird eine Genehmigung des Handelsministeriums für den Export von Tomaten eingeholt. Diese Deklarationsentscheidungen werden vom Handelsminister durchgeführt.

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