TL-Konvertierungsbasis von der Zentralbank an Unternehmen

Die Zentralbank hat mit der Unterzeichnung eines neuen Beschlusses im Rahmen der Geldpolitik- und Liraisierungsstrategie für 2023 damit begonnen, den Unternehmen, die ihre Fremdwährungen umrechnen, eine Fremdwährungsumrechnungsbasis in Höhe von 2 Prozent des umgerechneten Betrags zu gewähren in Türkische Lira.

Nachdem die Unternehmen mindestens 40 Prozent der Fremdwährung, die sie in das Land bringen, an die CBRT verkauft haben, können sie den verbleibenden Teil der Fremdwährung auf dem währungskonservierten Umrechnungskonto verwenden und erhalten einen Umrechnungszuschlag in Höhe von 2 % des Betrags, der als Gegenleistung für ihr Engagement in türkische Lira umgerechnet wird. Die Banken stellen fest, dass die an die CBRT zu verkaufende Fremdwährung und die in türkische Lira umzutauschende Fremdwährung auf Festgeld- und Beteiligungskonten ausländischer Herkunft sind.

Die Erklärung der CBRT zur Unterstützung der Umrechnung von Fremdwährungen von Unternehmen in türkische Lira, die zu der oben genannten Grundlage gehört, wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Die Erklärung der Zentralbank lautet wie folgt:

„Im Rahmen der Geldpolitik- und Liraisierungsstrategie 2023 hat die Zentralbank der Republik Türkei beschlossen, eine Grundlage für die Umrechnung von Fremdwährungen aus ausländischen Quellen von Unternehmen in türkische Lira zu schaffen, um die Liraisierung im Handel zu unterstützen Leben.

In diesem Zusammenhang; Beim Verkauf von Fremdwährung ausländischer Herkunft von Unternehmen an die CBRT können Unternehmen als Gegenleistung für ihr Engagement einen Devisenumrechnungszuschlag in Höhe von 2 Prozent des in Türkische Lira umgerechneten Betrags erhalten.

Nachdem die Unternehmen mindestens 40 Prozent der Fremdwährung, die sie in das Land bringen, an die CBRT verkauft haben, können sie den verbleibenden Teil der Fremdwährung auf dem währungskonservierten Umrechnungskonto verwenden und erhalten eine Fremdwährungsumrechnungsbasis von 2 Prozent des Betrags, der als Gegenleistung für ihr Engagement in türkische Lira umgewandelt wurde.

Die Banken bestimmen, ob die an die CBRT zu verkaufende Fremdwährung und die in türkische Lira umzutauschende Fremdwährung auf Festgeld- und Beteiligungskonten ausländischer Herkunft sind. Es wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.“

T24

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