Tee und Zucker werden genommen

Der Kauf von Tee und Zucker an die Sozialdienstabteilung des Sozialdienstes erfolgt mit offener Ausschreibung gemäß dem 19. Punkt des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen Nr. 4734, und die Angebote werden nur elektronisch über EKAP empfangen.

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