Mithat Yurdakul / ANKARA – Im E-Commerce kommt eine neue Regulierung, insbesondere für große und internationale Unternehmen. Nachdem die CHP die Regelungen zum E-Commerce vor das Verfassungsgericht gebracht hatte, wurde eine neue Regelung vorbereitet. Nach dem Entwurf, der eine Änderung des Wettbewerbsgesetzes vorsieht, werden internationale E-Commerce-Plattformen, die den Markt in der Türkei dominieren, dem Wettbewerbsgesetz unterliegen. Gemäß dem Entwurf, der besagt, dass die Mehrheit der in der Türkei tätigen Unternehmen mit großer Marktmacht globale Unternehmen sind und ohne Hauptsitz in der Türkei tätig sind, werden internationale Unternehmen den Regeln des Wettbewerbsgesetzes unterliegen, auch wenn sie nicht ansässig sind in der Türkei, da sie ansässigen Bürgern dienen. .
Erkennung für Erwachsene
Anhand des Jahresumsatzes und der Anzahl der Nutzer werden Unternehmen mit wertvoller Marktmacht identifiziert. Diese Feststellung erfolgt gemäß einer später zu veröffentlichenden Erklärung. Betriebe, die im Kriterium „Größe“ enthalten sind, werden mit strengeren Regeln geprüft. Unternehmen mit großen Marktanteilen werden nicht in der Lage sein, nicht-öffentliche Informationen zu nutzen, wenn sie mit kommerziellen Nutzern konkurrieren. Große Unternehmen im E-Commerce werden nicht in der Lage sein, die Werke, die sie den Nutzern anbieten, mit anderen Diensten wie der von ihnen angebotenen Fracht zu verknüpfen. E-Plattformen gewähren den Werken, die sie unter ihren eigenen Marken verkaufen, im Ranking auf der Website keine Privilegien.
REGISTRIERUNG BENÖTIGT
Der Zugang gewerblicher oder individueller Kunden zu großen E-Commerce-Plattformen unterliegt nicht der Regel der Anmeldung, Registrierung oder Mitgliedschaft bei anderen Plattformdiensten. Mit dieser Regelung wird verhindert, dass große Plattformen die Zahl potenzieller Kunden ihrer Konkurrenten verringern und sie aus dem Markt drängen, indem sie den Verbraucher mit sich selbst verbinden. Große E-Plattformen können Unternehmen, die auf der Website verkaufen, nicht daran hindern, mit konkurrierenden Unternehmen zusammenzuarbeiten, über andere Kanäle Gebote an Verbraucher abzugeben, Verträge abzuschließen und für ihre Dienste zu werben. E-Verkaufsplattformen ab einer bestimmten Größe werden nicht in der Lage sein, die Mitte der Verkäufer zu diskriminieren, indem sie gegen die Verkäufer faire und unangemessene Regeln argumentieren.
Staatsangehörigkeit