„Stopp“-Bewertungen mit Erhöhung der Einbehaltung

Das Strukturierungsgesetz bietet die Möglichkeit, ein sauberes Blatt für Unternehmen aufzuschlagen, die ihre Zahlungen an die Öffentlichkeit aufgrund strenger wirtschaftlicher Vorschriften in der jüngeren Vergangenheit verzögert haben und weiterverfolgt wurden. Unternehmen, die davon profitieren wollen, müssen die in der Vorperiode festgelegten Steuersätze erhöhen. In diesem Teil der Serie, den wir mit Unterstützung von Sistem Global Consulting Managing Partner, Certified Public Accountant Necmi Ulus und dem Steuerteam erstellt haben, untersuchen wir die Erhöhung der Einkommens- und Körperschaftssteuer.

Wenn die Steuerpflichtigen durch Erhöhung ihrer Einkommens- (Quellen-) oder Körperschafts- (Quellen-)Steuer zahlen, wird eine Einkommens- (Quellen-) oder Körperschafts- (Quellen-) Steuerprüfung und -veranlagung aufgrund der von der Erhöhung betroffenen Zahlungen nicht durchgeführt.

Eine Erhöhung der Einkommen- und Körperschaftsteuer ist möglich, auch wenn die Einkommen- oder Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage nicht erhöht wurde. In den Umfang der Erhöhung fallen ausschließlich folgende Zahlungsarten, vorbehaltlich folgender Einbehaltung:

– An die Serviceperson gezahlte Preise,

– Zahlungen an Selbständige,

– Mietzahlungen,

– Zahlungen für Bau- und Reparaturarbeiten, die sich über Jahre erstrecken,

– Zahlungen an Landwirte,

– Zahlungen an steuerbefreite Gewerbetreibende,

– Gewinnbeteiligungszahlungen.

Gebührenzahlungen

Sie entrichten die zu den Sätzen in der Tabelle zu berechnende Einkommensteuer über die Jahressumme der Bruttobeträge der Entgeltzahlungen für jeden Besteuerungszeitraum aus den an die Dienstleistungsbeschäftigten gezahlten Entgelten als Zuschlag.

Miete und Gewinnbeteiligung

Steuererhöhungen erfolgen zu den Sätzen in der Tabelle über die Jahressumme der Bruttobeträge der geleisteten Zahlungen in den innerhalb des betreffenden Jahres abgegebenen Quellensteuererklärungen, jedoch gesondert. Die in den jeweiligen Jahresangaben in den Kurzmeldungen deklarierten Preise werden nicht auf ein Jahr addiert.

Einkommen (Quellensteuer) bestimmt auf der Grundlage von 50 Prozent des Mindesteinkommensteuermessbetrags, der für die Einkommensteuerpflichtigen, die ein Buch auf der Grundlage der Bilanz für die relevanten Jahre führen, ermittelt wird, für den Fall, dass keine Quellensteuererklärung vorliegt in den entsprechenden Jahren eingereicht wurde oder die Art der Auszahlung an den Selbständigen nicht in der Steuererklärung enthalten ist, obwohl die Quellensteuererklärung eingereicht wurde, kann die Erhöhung durch Zahlung der berechneten Steuer in Anspruch genommen werden Steuersatz von 15 Prozent über der Steuerbemessungsgrundlage.

Einkommen (Quellensteuer) oder Einrichtungen (Quellensteuer), die auf der Grundlage des Mindesteinkommensteuermessbetrags ermittelt werden, für die Einkommensteuerpflichtigen, deren meldepflichtige Einkünfte nur aus Immobilienkapitalerträgen für die relevanten Jahre bestehen, für den Fall, dass kein Quellensteuerabzug erfolgt Steuererklärung in den betreffenden Jahren abgegeben wurde oder die Mietzahlungsart trotz Abgabe der Quellensteuererklärung nicht deklariert wurde, kann die Erhöhung durch Zahlung der Steuer in Höhe von 15 Prozent in Anspruch genommen werden über der Steuerbemessungsgrundlage.

Für den Fall, dass in den betreffenden Jahren keine Quellensteuererklärung abgegeben wurde oder die Ausschüttungsart Dividende trotz eingereichter Quellensteuererklärung nicht eingereicht wurde, kann die Erhöhung durch Zahlung der berechneten Steuer in Anspruch genommen werden dem Satz von 15 Prozent über den festgesetzten Preisen, nicht weniger als 80 Prozent der erhöhten Steuerbemessungsgrundlagen für die betreffenden Jahre.

Bau und Reparatur

Es wird möglich sein, von Gesetzesentscheidungen zu profitieren, indem die berechnete Steuer um 1 Prozent für jedes Jahr für die Jahre 2018-2022 erhöht wird, abgesehen von den Zahlungen, die für die Bau- und Reparaturarbeiten geleistet wurden, die sich über die Jahre erstrecken (einschließlich der Zahlungen in voller und begrenzter Höhe). steuerpflichtige Institutionen).

Für den Fall, dass in den betreffenden Jahren keine Quellensteuererklärung abgegeben wurde oder diese Zahlung nicht eingereicht wurde, wird sie mit einem Satz von 3 Prozent über der ermittelten Einkommens- (Quellensteuer-) oder Körperschaftssteuer- (Quellensteuer-) Bemessungsgrundlage berechnet der für die buchführenden Steuerpflichtigen ermittelten Mindest-Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage im Vergleich zur ursprünglichen Bilanz für die betreffenden Jahre.

ZAHLUNGEN AN LANDWIRTE UND STEUERFREIER HANDEL

Diejenigen, die von den Zahlungen an Landwirte und steuerbefreite Gewerbetreibende zum Steuerabzug verpflichtet sind, profitieren von der Steuererhöhung, indem sie die zu berechnende Steuer in Höhe von 25 Prozent des in den betreffenden Jahren gültigen Steuersatzes auf die deklarierten Beträge entrichten in ihren Quellensteuererklärungen (ohne auf ein Jahr anzurechnen).

Für den Fall, dass in den betreffenden Jahren keine Quellensteuererklärung abgegeben wurde oder für den Fall, dass die Quellensteuererklärung nicht eingereicht wurde, aber solche Zahlungen nicht eingereicht werden, wird über die Einkommens- (Quellensteuer-) oder Körperschaftssteuer- (Quellensteuer-) Bemessungsgrundlage ermittelt auf der Grundlage des für die buchführenden Steuerpflichtigen für die betreffenden Jahre ermittelten Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer im Vergleich zur ursprünglichen Bilanz,

– 2 Prozent für Zahlungen an Landwirte,

– Bei Zahlungen an steuerbefreite Gewerbetreibende kann die Erhöhung durch Zahlung der zu berechnenden Steuer in Höhe von 5 Prozent begünstigt werden.

MORGEN:KORRIGIEREN VON GESCHÄFTSAUFZEICHNUNGEN

Staatsangehörigkeit

EinkommenErhöhungSteuerÜberZahlung
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