Stellungnahme des Ministeriums zur Schadensbewertung nach dem Erdbeben

Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel erläuterte in der Anzeige für den öffentlichen Dienst, wie der Schadensbewertungsprozess nach den Erdbeben in Kahramanmaraş durchgeführt wurde, der 11 Provinzen abdeckte. Darüber hinaus beinhaltete die öffentlich-rechtliche Ausschreibung Bürgerinformations- und Widerspruchsverfahren zu Schadensfeststellungen.

„SCHADENSBEURTEILUNG BASIERT AUF BEOBACHTUNGSUNTERSUCHUNG ALS SEINE WELTLITERATUR“

Im informativen Bild: „Schadensbewertungsstudien basieren auf Beobachtungsanalysen wie in der gesamten Weltliteratur. Bei dieser Untersuchung werden die Schäden an den tragenden Bauteilen der Gebäude wie Stützen, Wänden, Balken und nichttragenden Bauteilen wie Trennwänden und Verkleidungen ermittelt. Gebäude werden als unbeschädigt, leicht beschädigt, mittel beschädigt, stark beschädigt, dringend abgerissen und abgerissen klassifiziert. Worte wurden verwendet.

„DEN SCHADENSTATUS IHRES GEBÄUDES FINDEN SIE IN E-GOVERNMENT ODER WWW.HASARTESPIT.CSB.GOV.TR.“

In die Informationsanzeige wurde auch folgender Hinweis aufgenommen, der besagte, dass die stark beschädigten und im Notfall abzureißenden Gebäude keinesfalls genutzt werden sollten:
„Während unbeschädigte und leicht beschädigte Gebäude vollständig genutzt werden können, müssen detaillierte Schüttelleistungen von mäßig beschädigten Gebäuden bewertet werden. Stark beschädigte und dringend abzureißende Gebäude sollten unbedingt nicht genutzt und kontrolliert abgerissen werden. Sie können den Schadensstatus Ihres Gebäudes von e-Government oder www.hasartespit.csb.gov.tr ​​erfahren, Sie können Ihre Anträge auf Schadensbewertung von diesen Adressen stellen, oder Sie können sich an die tragbaren Kontaktzentren in Katastrophengebieten wenden.

„Widerspruchsanträge werden innerhalb von 1 Monat nach Feststellung bei E-Government- und Haftungsämtern gestellt“

In dem Video wurde auch darüber informiert, dass nach Bekanntgabe der Schadensfeststellungsergebnisse bei den Quartiermeistern eine einmonatige Einspruchsfrist gilt. Es wurde darauf hingewiesen, dass Bürgerinnen und Bürger innerhalb dieser Frist Widerspruchsanträge über E-Government und Kontaktstellen stellen können und ein endgültiges Ergebnis durch Neufeststellung des Schadens gemäß den Widerspruchsanträgen erzielt wird.

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