Speisekartengestaltung verwirrte Köpfe: Lohnabrechnungen beachten!

Milliyet.com.tr/SPECIAL Mit der in den vergangenen Tagen in Kraft getretenen Speisekartenverordnung ist die Verpflichtung zur Verwendung einer Speisekarte entfallen. Diesen Preis kann der Chef seinem Mitarbeiter bar auszahlen und der gezahlte Preis ist steuerlich absetzbar. Nun, mit dem Prestige im Januar werden die Lebensmittelpreise auf den Gehaltslisten anders ausgewiesen oder werden sie unter dem Namen „Erhöhung“ gezahlt? Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftswissenschaftler Muhammet Bayram beantwortete die kritische Frage.

WERDEN VERPFLEGUNGSPREISE ANDERWEITIG AUF DEN GEHALTSVERLUST ANGEGEBEN?

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftswissenschaftler Muhammet Bayram: „Für die Mitarbeiter gibt es eine Ausnahmeregelung für die tägliche Verpflegungspauschale. Während hier das Limit 34 TL betrug, wurde es auf 51 TL + MwSt., also 55 TL, erhöht. Aufgrund der 22-tägigen monatlichen Arbeit des Arbeitnehmers ist der von den Chefs angegebene Preis in Höhe von 55 TL pro Tag von Steuern und Versicherungsprämien befreit.

„IN DER NEUEN VERORDNUNG SPEISEKARTE ERFORDERLICH“

Um hiervon eine Ausnahme zu machen, bestand früher eine Verpflichtung zur Verwendung einer Essenskarte. Das auf die Essenskarte geladene Geld konnte in einigen Märkten und Einkaufsstätten verwendet werden. Um dies zu verhindern, wurde eine Neuregelung getroffen und die Essenskartenanwendung abgeschafft.

FÜHREN BARZAHLUNGSPREISE ZU OPFERN?

Die bisher als Essenskarten ausgegebenen Beträge könnten sich auf der Gehaltsabrechnung widerspiegeln. Oder es wurde in der Praxis als direkter Aufwand verbucht. Derzeit werden die Chefs dies in die Gehaltsabrechnung aufnehmen und keine Steuern und Versicherungsprämien darauf zahlen.

Ich glaube nicht, dass es schaden wird. Im Gegenteil, es war eine positive Vereinbarung.

SCHÄTZT DER ARBEITGEBER ES IM RAHMEN DER ERHÖHUNG?

Das Nettogehalt, das zuzüglich Reisekosten sein sollte, sind die Kosten für Lebensmittel. Sie wird in Plusform zum Gehalt ausgezahlt und bewirkt keinen Rechtsverlust. Die Mitarbeiter können sparen, wie sie möchten, da dies der Preis ist, der den Mitarbeitern von Hand gegeben wird.

ES GIBT AUFZEICHNUNGEN, DASS ESSENKARTEN NICHT AUF MÄRKTEN VERWENDET WERDEN KÖNNEN, IST ES DIE WAHRHEIT?

Die Essenskarte kann weiterhin verwendet werden. Allerdings ist die gesamte Eins-zu-Eins- oder Bargeldhilfe, die der Chef dem Mitarbeiter gewährt, der Preis. Es ist kein Problem, Essenskarten zu verwenden. Der Teil, der 55 TL pro Tag übersteigt, muss als Preis besteuert werden. Die Essenskartenanwendung wurde nicht abgeschafft. Die Essenskartenanwendung kann auf Märkten verwendet werden.“

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